Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zukunft der europäischen Regionalförderung

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Bayerns Europaministerin Emilia Müller ist zuversichtlich, dass es mit „starkem Rückenwind durch die europäischen Staats- und Regierungschefs“ gelingen wird, ein Sondergebietsplafonds für die ostbayerischen Grenzgebiete in der neuen EU-Förderperiode ab 2014 zu erreichen. 

Müller: „Der bayerische Kampf für ausreichende Regionalfördermöglichkeiten in der neuen Förderperiode ab 2014 insbesondere im ostbayerischen Grenzgebiet hat dank der Bundeskanzlerin durch die europäischen Staats- und Regierungschefs einen wichtigen Schub bekommen. Der Europäische Rat hat am 7./8. Februar 2013 die EU-Kommission ausdrücklich aufgefordert, die besondere Situation von Grenzregionen bei der Regionalförderung auch bei der aktuellen Ausgestaltung der Beihilfeleitlinien für die neue Förderperiode zu berücksichtigen. Wir brauchen vor allem für unsere Unternehmen in den ostbayerischen Grenzgebieten ausreichende Spielräume, damit das Fördergefälle zu Tschechien nicht zu groß wird. Hier stehen vitale bayerische Interessen auf dem Spiel. Noch ist nichts endgültig entschieden, aber ich bin jetzt sehr zuversichtlich für Ostbayern.“

In einem Schreiben an den zuständigen EU-Kommissar Joaquín Almunia hat Europaministerin Müller jetzt einen konkreten Formulierungsvorschlag für einen Sondergebietsplafonds unterbreitet.

„Mit einem konkreten Vorschlag geht Bayern jetzt in Vorhand. Ich setze darauf, dass die EU-Kommission der Aufforderung des Europäischen Rates folgt und dabei den bayerischen Vorschlag aufgreift“, so Europaministerin Müller.

Die Europäische Kommission hatte in einem ersten Vorschlag für die Regionalleitlinien zur europäischen Regionalförderung ab 2014 keine besonderen beihilferechtlichen Fördermöglichkeiten in den bayerischen Grenzregionen zu Tschechien vorgesehen. Insbesondere dank des Einsatzes von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs die EU-Kommission jetzt aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedsstaaten die besondere Situation von Regionen, die an Konvergenzregionen angrenzen, berücksichtigen können. Das Fördergefälle soll mithin nicht zu groß werden.

Staatskanzlei, PM v. 20.02.2013