Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

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Innenminister Herrmann: „Stille Tage ab 2 Uhr nachts geschützt / Ernster Charakter der stillen Tage bleibt voll gewahrt“ 

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen.

Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Gesetzentwurf ist ein moderater Ausgleich zwischen dem bestmöglichen Schutz der stillen Tage und dem gesellschaftlichen Wandel sowie der Lebenswirklichkeit. Die stillen Tage bleiben auch künftig in ihrem ernsten Charakter voll erhalten. Der Beginn der Schutzzeit wird nur geringfügig verschoben.“

Damit sollen zum Beispiel Diskotheken und Tanzlokale am Vorabend eines stillen Tages nicht nur bis 0.00 Uhr, sondern bis 2.00 Uhr geöffnet haben dürfen. Am Karfreitag und Karsamstag ändert sich nichts. Sie bleiben auch künftig völlig unangetastet und ganztägig geschützt. Auch an Heiligabend beginnt die Schutzzeit wie bisher um 14.00 Uhr. Damit schützt Bayern weiterhin mehr als alle anderen Länder in Deutschland seine neun stillen Tage. Zu ihnen zählen neben Heiligabend, Karfreitag und Karsamstag der Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, der Totensonntag und der Buß- und Bettag.

Herrmann: „Die stillen Tage sind genauso wie unsere Feiertage fester Bestandteil unserer christlichen und kulturellen Tradition. Ihr besonderer Schutz ist daher unverzichtbar.“

Der Gesetzentwurf wird jetzt zur parlamentarischen Behandlung dem Bayerischen Landtag zugeleitet.

Staatskanzlei, PM v. 20.02.2013