Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Darstellungen der Landtagsgrünen zurückgewiesen, durch seine Äußerungen im Landtag sei die Privatsphäre einer 23jährigen Münchnerin verletzt und gegen Datenschutzvorschriften verstoßen worden.
„Ich habe weder von der Betroffenen persönlich noch von einer psychischen Erkrankung gesprochen. Ich habe lediglich referiert, dass die Polizei in einem Fall von der Landeshauptstadt München um Amtshilfe gebeten wurde. Alles andere sind Spekulationen, die von den Grünen unzulässiger Weise genährt werden.“
Herrmann sagte, er habe im Landtag dargestellt, aus welchen Gründen die Polizei vier Mal im Haus der Betroffenen war und damit die Behauptungen ihres Rechtsanwalts richtiggestellt, dass die Polizei nie unberechtigt die Wohnung der Betroffenen betreten hat.
„Es ist absolut verlogen von den Grünen zu behaupten, ich hätte jemand eine psychische Erkrankung unterstellt. Sie selbst sind es, die mit der Privatsphäre der Betroffenen rücksichtslose Politik machen. Erst dadurch wird der Ruf der Betroffenen nachhaltig beschädigt.“
StMI, PM v. 22.02.2013