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Staatskanzlei: Kabinett berät über Aktionsplan für Menschen mit Behinderung

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Sozialministerin Haderthauer: „Aktionsplan der Bayerischen Staatsregierung wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Inklusion!“

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Bei den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt war auch Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, anwesend.

Sozialministerin Haderthauer: „Der nun vorliegende Aktionsplan der Staatsregierung ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft in Bayern. Die Umsetzung des Inklusionsgedankens der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der sich durch alle Ebenen zieht und nur im gemeinschaftlichen Handeln aller Akteure umsetzbar ist. Deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, den Aktionsplan auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu stellen. Folglich ist unser Aktionsplan ein Gesamtwerk, bei dessen Entstehung neben allen Bayerischen Ministerien auch über 140 Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderung, Akteure aus weiteren gesellschaftlichen Bereichen sowie der Bayerische Landtag eng beteiligt waren und sich in einer intensiven und breiten Diskussion eingebracht haben. Nun geht es um die nachhaltige Umsetzung des Aktionsplans. Ich kann nur an alle appellieren, tatkräftig mit anzupacken!“

Irmgard Badura stellte fest:

„Die Staatsregierung geht mit dem Aktionsplan einen großen Schritt in Richtung eines inklusiven Bayern. Mit der heutigen Verabschiedung beginnt die Umsetzung. Ich wünsche mir von den Ministerien und Verwaltungen konkrete Maßnahmen, deren Erfolg für die Menschen spürbar und überprüfbar ist.“

Sozialministerin Haderthauer betonte:

„Mir ist wichtig, den Aktionsplan nicht als ein starres Gebilde zu sehen. Wir wollen auch in Zukunft die stete gesellschaftliche Entwicklung mit im Blick haben und den Aktionsplan weiter fortentwickeln. Er bildet nicht das Ende, sondern den Anfang eines Prozesses auf dem Weg zur Inklusion.“

Der Aktionsplan beschreibt die Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung. Dazu gehören u.a.:

  • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Belange von Menschen mit Behinderung und die Achtung ihrer Rechte, ihrer Würde und ihrer Fähigkeiten, z.B. durch Schulungen der Mitarbeiter in der Verwaltung sowie durch eine geplante Öffentlichkeitskampagne.
  • Inklusive Bildung auf allen Ebenen, begonnen in der frühesten Kindheit.
  • Die Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu enthält der Aktionsplan ein ganzes Bündel an Maßnahmen wie beispielsweise das Programm „Berufsorientierung Individuell“, das Schülerinnen und Schüler beim Übergang von allgemeinbildenden Schulen in das Arbeitsleben unterstützt.
  • Die Beseitigung doppelter Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung, etwa durch Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention und –intervention. Ein wichtiger Ansatz ist hier die Förderung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen.
  • Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung sowie volle Kostenübernahme der Eingliederungshilfe als gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch den Bund.

Der Aktionsplan steht unter www.zukunftsministerium.bayern.de/behinderung/unkonvention/bayern zum Download bereit.

Staatskanzlei, PM v. 12.03.2013