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Staatskanzlei: Wissenschaftsminister Heubisch: „Innovationsbündnis 2018 verschafft den Hochschulen Planungssicherheit und unterstützt internationalen Spitzenplatz Bayerns bei Wissenschaft und Forschung“

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Der Ministerrat hat heute zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der bayerischen Hochschulen die Verlängerung des Innovationsbündnisses bis 2018 beschlossen.

Der bayerische Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch betonte hierzu:

„Unsere Hochschulen sind nicht nur Einrichtungen herausragender Bildung und Forschung. Sie sind auch Motor für Innovation und Fortschritt in unserem Land und steigern zudem die Kreativität, Attraktivität und Wirtschaftskraft der bayerischen Regionen.“

Der bayerische Wissenschafts- und Hochschulstandort stehe, so Heubisch weiter, im nationalen Vergleich an der Spitze.

„In internationalen Rankings sind es vor allem die bayerischen Universitäten, die beste Platzierungen erreichen“, ergänzte der Wissenschaftsminister. „Die Hochschulen haben die Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs und der Aussetzung der Allgemeinen Wehrpflicht hervorragend gemeistert und die Universitäten haben auch in der neuen Runde der Exzellenzinitiative hervorragend abgeschnitten. Um dieses hohe Niveau zu erhalten, stellen wir mit dem Innovationsbündnis 2018 die Weichen für die Zukunft.“

Der Freistaat Bayern schließt seit 2005 mit seinen Hochschulen Innovationsbündnisse ab. Die neue Vereinbarung soll bewährte Regelungen aus dem aktuellen Bündnis übernehmen und zugleich Strategien umsetzen, die auf die Herausforderungen der nächsten Jahre reagieren.

Heubisch weiter: „Beispielhaft nenne ich die Vereinbarungen über die Qualitätsverbesserungen in der Lehre, um die Studienerfolgsquote zu steigern, die Stärkung der internationalen Ausrichtung oder der weitere Ausbau des Wissens- und Technologietransfers. Wir haben uns ehrgeizige Ziele gesteckt. Damit wir diese erreichen können, müssen wir unseren Hochschulen für die Laufzeit des Bündnisses Planungssicherheit geben. Nur so können sie den langen Atem entwickeln, der für dauerhafte exzellente Ergebnisse in der Lehre und in der Forschung erforderlich ist.“

Zusammen mit der vorgesehenen vollen Kompensation der wegfallenden Einnahmen aus Studiengebühren wird dank des Innovationsbündnisses die erforderliche Planungssicherheit über den aktuellen Haushalt hinaus gewährleistet. Damit werden die Hochschulen in die Lage versetzt, die bevorstehenden Herausforderungen, insbesondere steigende Studierendenzahlen und die Umsetzung der Exzellenzinitiative, erfolgreich zu bewältigen.

Der Ministerrat hat nun das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beauftragt, den Entwurf des Innovationsbündnisses dem Bayerischen Landtag zur Zustimmung vorzulegen.

Staatskanzlei, PM v. 12.03.2013