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StMUG: Pflegekräfte brauchen starken Fürsprecher – Repräsentative Umfrage zu Pflegekammer in Bayern gestartet

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Die Wertschätzung für die Leistung der über 100.000 Pflegekräfte in Bayern soll verbessert werden. Der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber betonte zum Start einer Umfrage zur Gründung einer Pflegekammer unter den Pflegekräften:

„Wir wollen die Pflegeberufe deutlich aufwerten – beispielsweise durch die Einrichtung einer Pflegekammer. Wir werden aber nichts über die Köpfe der direkt Betroffenen hinweg entscheiden. Deshalb sollen jetzt die Pflegenden selbst zu Wort kommen. Eine klare Entscheidung wird die Grundlage für die weiteren Schritte sein.“

Mit einer Umfrage unter repräsentativ ausgewählten Einrichtungen soll geklärt werden, ob die Pflegekräfte in Bayern die Einführung einer Pflegekammer befürworten. Gleichzeitig werden die Pflegekräfte über die Folgen der Einführung einer Pflegekammer informiert, zum Beispiel die verpflichtende Mitgliedschaft und die Entrichtung eines Kammerbeitrags.

„Die Pflegekammer kann ein starkes Sprachrohr der Pflegenden für ihre Interessen sein. Wir wollen aber auch darüber aufklären, welche Pflichten für Mitglieder gelten würden“, so Huber.

Die Pflegekräfte stellen bereits jetzt die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen. Ihre Arbeit ist wesentlicher Baustein eines funktionierenden Gesundheitswesens.

Huber: „Menschliche Medizin ist die Leitidee des Gesundheitsstandortes Bayern. Eine qualitativ hochwertige Pflege ist für die Versorgung alter und kranker Menschen von zentraler Bedeutung. Dazu brauchen wir gut ausgebildetes und motiviertes Pflegepersonal.“

Mit der Planung und Durchführung der Umfrage wurde die Hochschule München, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften, beauftragt. Damit wird die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse sichergestellt und die Neutralität der Befragung gewährleistet. Die Hochschule wird bei der Durchführung der Befragung von einem demoskopischen Institut unterstützt. Erste Ergebnisse werden Mitte des Jahres vorliegen.

Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Interessenvertretung der Pflegekräfte sein kann und die Sicherung der Qualität der pflegerischen Leistungen gewährleistet. Aufgaben könnten die Wahrnehmung der beruflichen Belange und die Regelung der Fort- und Weiterbildung sowie die Berufsaufsicht sein. Tarifverhandlungen können von einer Pflegekammer allerdings nicht geführt werden. Um nicht mehr Bürokratie zu schaffen, sollen die Strukturen so schlank wie möglich gehalten werden.

StMUG, PM v. 12.04.2013