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StMI: Herrmann zu Verkauf von GBW-Wohnungen

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„Bei den kommunalaufsichtlichen Gesprächen über den mittelfristigen Verkauf von Wohnungen der GBW an ein Bieterkonsortium der Kommunen war zu keinem Zeitpunkt die Rede davon, dass die Wohnungen beliebig an Dritte verkauft werden sollen, sondern nur an wiederum andere Kommunen, auf deren Gebiete die betreffenden Wohnungen liegen. Ein kurzfristiger Verkauf war ohnehin nicht angedacht.“ Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt.

In einem Schreiben des Innenministeriums vom 2. November 2012 an die Oberbürgermeister der Städte München, Nürnberg und Erlangen hatte das Innenministerium zu mehreren Fragen Stellung genommen, unter welchen kommunalrechtlichen Voraussetzungen ein kommunales Konsortium Anteile der GBW AG kaufen kann.

Herrmann: „Dabei bestand Klarheit, dass der Erwerb nach der Gemeindeordnung den Anteil der Wohnungen im Gemeindegebiet wiederspiegeln muss. Wegen der besonderen Fallkonstellation konnte aber ein besonderes Konsortium gebildet werden, weil sonst kein erfolgreiches Mitbieten im Verfahren gewährleistet gewesen wäre.“

Im Hinblick auf den insgesamt notwendigen örtlichen Bezug wurden die Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass die beteiligten Kommunen ihren Anteilsbestand zumindest mittelfristig soweit zurückzuführen hätten, dass er nicht höher als ihr eigener Bestand an GBW-Wohnungen ist.

Herrmann: „Wir haben den Kommunen Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie im Rahmen der Vorgaben des Kommunalrechts den beherrschenden Einfluss auf die Wohnungen behalten können. Konkret gesprochen wurde über den mittelfristigen Verkauf der Wohnungen an kommunale Wohnungsbaugesellschaften, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnungsbestände liegen und die sich nicht am Konsortium beteiligen wollten. Dabei blieb offen, welchen Weg sie gehen können. Konkrete Auflagen wurden nicht gemacht.“

StMI, PM v. 17.04.2013