Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert dringend eine gesetzliche Regelung, die es Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, sogenannte „Beinahetreffer“ bei Massen-Gentests zu verwerten. Die Ministerin hat das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz am 12./13. Juni 2013 in Perl-Nenning (Saarland) gesetzt. Dabei geht es um Fälle, in denen Reihen-Gen-Tests, die zur Aufklärung bestimmter schwerer Verbrechen zulässig sind, zwar eine große Ähnlichkeit, aber keine vollständige Übereinstimmung mit der DNA-Spur ergeben. Obwohl dies nahelegt, dass der Täter ein Verwandter des Getesteten ist, dürfen die Ermittlungsbehörden die Spur nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2012 nicht verfolgen.
Das darf laut Ministerin Merk nicht so bleiben: „Massengentests sind von vornherein nur bei schwersten Straftaten wie zum Beispiel Gewalt- oder Sexualverbrechen zulässig“, so Merk.
„Unter solchen Straftaten leiden die Opfer besonders stark – und ihre Aufklärung ist oft besonders schwierig. Es kann deshalb nicht sein, dass unsere Ermittler bei der Aufklärung dieser schwersten Straftaten die Augen davor verschließen müssen, dass ein Gentest sehr große Übereinstimmungen ergibt. Hier müssen weitere Nachforschungen etwa bei Verwandten des Getesteten zulässig sein. Wir sind es den Opfern schuldig, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Feststellung und Verwendung der Beinahetreffer für weitere Ermittlungen ausdrücklich für zulässig erklärt.“
StMJV, PM v. 28.05.2013