Gesetzgebung

StMJV: Bayern setzt die Reform der Sicherungsverwahrung rechtzeitig um / Gebäude in Straubing am 31. Mai fertig / Einweihung am 19. Juni

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Bayerns Justizministerin Beate Merk hat erklärt, dass Bayern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Reform der Sicherungsverwahrung rechtzeitig zum 31. Mai 2013 umsetzt.

„Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, für Sicherungsverwahrte das so genannte Abstandsgebot umzusetzen – das heißt: Sie müssen getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden und für sie müssen andere Regeln gelten“, so Merk.

„In Bayern wird das konsequent umgesetzt.“

Die gesetzgeberische Arbeit ist laut Merk bereits abgeschlossen:

„Das am 16. Mai verabschiedete Gesetz zur Reform der Sicherungsverwahrung wird pünktlich zum 1. Juni in Kraft treten. Es sieht eine Besserstellung der Sicherungsverwahrten vor, bleibt dabei aber zugleich der Sicherheit der Menschen als oberstem Ziel verpflichtet. So gibt es den Verwahrten weitestgehende Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt, garantiert eine Zimmergröße von 15 qm einschließlich eines abgetrennten Sanitärbereichs zur alleinigen Nutzung und eine deutliche Anhebung der Arbeitsvergütung im Verhältnis zum Strafvollzug (20,16 EUR täglich, bei Strafgefangenen: 11,34 EUR).““Und die bauliche Umsetzung kommt ebenfalls rechtzeitig“, so Merk.“Der Neubau des Hauses für Sicherungsverwahrte in Straubing, für den wir insgesamt rd. 26 Mio. EUR in die Hand genommen haben, wird rechtzeitig zum 31. Mai fertig werden. Für die Therapie und damit letztlich für die Sicherheit der Menschen investieren wir dabei auch in Personal: Wir haben 71 neue Stellen zur Bewachung und hochfrequenten Behandlung der Sicherungsverwahrten geschaffen.“

Merk gab bekannt, dass der Neubau am 19. Juni 2013 offiziell eingeweiht wird. Die Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.

StMJV, PM v. 27.05.2013

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