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StMUK: Förderzentren leisten wertvollen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen – Eltern als Partner

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Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler beim Landeselternbeirat der Schulen und schulvorbereitenden Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Bayern

Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Kultusstaatssekretär Bernd Sibler richteten beim Familienfest des Landeselternbeirats der Schulen und schulvorbereitenden Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. am Samstag in Straubing ihren Blick auf den wertvollen Beitrag der Sonderpädagogischen Förderzentren für Kinder und Jugendliche:

„Mit ihrer Vielfalt an Angeboten – vom Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung – leisten die bayerischen Förderzentren einen wertvollen Beitrag zur bestmöglichen Entwicklung junger Menschen mit besonderem Förderbedarf. Mit hoher Diagnose-Kompetenz und qualifizierten Förderangeboten werden sie den Bedürfnissen der Kinder sehr gut gerecht.“

Staatssekretär Bernd Sibler verwies auf die rund 300 allgemeinbildenden Kompetenzzentren in Bayern, die sich den verschiedenen Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung widmen.

Die Weiterentwicklung der bayerischen Förderzentren sei ein wichtiges und gewinnbringendes Anliegen, betonte Bernd Sibler, das auch im Dialog mit den Eltern vorangetrieben werde.

„‚Gemeinsam sind wir stark’ – dieses Motto des heutigen Festes möchte ich nutzen, um dem Landeselternbeirat für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu danken“, so der Staatssekretär.

Inklusion durch Zusammenarbeit von Regelschulen und Förderschulen

Staatssekretär Sibler ergänzte: „Eltern sollen gemeinsam mit ihrem Kind den Lernort wählen können, der dem Kind die beste Unterstützung für seine individuelle Entwicklung bietet. Dies kann je nach Situation eine Regelschule sein oder ein Förderzentrum.“

Der bayerische Weg besteht darin, dass durch eine Vielfalt an schulischen Angeboten ein echtes Entscheidungsrecht der Eltern gewährleistet werden soll. Das Angebot reicht von unterschiedlichen inklusiven Angeboten an allen Schularten in Bayern wie Schulen mit dem Schulprofil Inklusion, Partner- oder Kooperationsklassen bis hin zu den spezialisierten Kompetenzzentren in allen Förderschwerpunkten.

StMUK, PM v. 29.06.2013