Gesetzgebung

GVBl (14/2013): Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften v. 24.07.2013 wurde am 31.07.2013 verkündet. Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2013 in Kraft. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze im BayBeamtVG erfolgt rückwirkend zum 01.01.2013 zeitgleich zur entsprechenden Rechtsänderung im Rentenrecht.

GVBl 14/2013 v. 31.07.2013

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