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StMUK: Wahl-O-Mat für Landtagswahl wird am 22. August 2013 präsentiert

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Landtagspräsidentin Barbara Stamm und Kultusminister Ludwig Spaenle stellen am kommenden Donnerstag, 22. August 2013, 11 Uhr im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz in München im Maximilianeum gemeinsam mit Matthias Fack, dem Präsidenten des Bayerischen Jugendrings, und Martin Hetterich von der Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit den Wahl-O-Mat als Instrument der politischen Bildung vor. Sie schalten ihn bei der Pressekonferenz auch frei.

Den „Wahl-O-Mat“ entwickelt die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in Kooperation mit dem Bayerischen Jugendring und der Bundeszentrale für politische Bildung. Es handelt sich dabei um eine Internet-Anwendung, die sich vor allem an Jungwählerinnen und –wähler richtet. Sie sollen schnell und einfach herausfinden, welche Partei der eigenen politischen Position am nächsten kommt. Eine Redaktion aus jungen Erwachsenen zwischen 18 und 26 Jahren hat dafür unter Beratung von Experten 85 Thesen entwickelt. Mit Hilfe des Wahl-O-Mats können die Jugendlichen die Positionen der Parteien zu den einzelnen Fragen erkennen und ihnen zustimmen. Die Themenfelder sind breit gestreut und reichen von Familie, Arbeitswelt und Wirtschaft zu Bildung und Integration.

Der Wahl-O-Mat ist ein populäres Mittel zur Information über politische Inhalte. Bei den Landtagswahlen in den vergangenen Jahren erreichte er eine große Zahl von Wählerinnen und Wählern. Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 wurde der Wahl-O-Mat circa
985 000 Mal genutzt, vor der Landtagswahl 2012 in Nordrhein-Westfalen über 1,2 Millionen Mal. Bei der anstehenden Landtagswahl in Bayern wird mit etwa einer Million Nutzern gerechnet.

In der gemeinsamen Pressekonferenz am 22. August 2013 erfolgt der Online-Start für den „Wahl-O-Mat.“ Für die fünf Fraktionen nehmen die jugendpolitischen Sprecher an der Präsentation teil, die als Erste den bayerischen Wahl-O-Mat testen und sich anschließend den Fragen der Jugendredaktion und der Presse stellen.

StMUK, PM v. 16.08.2013