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StMFLH: 108 Mio. Euro Soforthilfen für Hochwassergeschädigte ausbezahlt – Bilanz der Hochwasserhilfe in Bayern nach Auslaufen des Sofortgelds am 15.10.

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Wirksame „erste Hilfe“! An vom Hochwasser in Bayern Geschädigten wurden seit Anfang Juni 108 Millionen Euro Soforthilfen ausbezahlt.

„Die versprochene schnelle und unbürokratische Hilfe wurde erfolgreich umgesetzt“, stellte Dr. Markus Söder, Finanzminister, fest.

Durch diese Hilfen an geschädigte Privathaushalte, Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, selbständig Tätige und Kommunen bewies der Freistaat Bayern seine Handlungsfähigkeit in dieser außergewöhnlichen Krisensituation. Die Auszahlung des Sofortgelds erfolgte nach der Maxime: schnelle Hilfe ist die wirksamste Hilfe. Ziel war, schnell und unbürokratisch Geld zu Geschädigten bringen. Das „Sofortgeld“ hat seinen Zweck erfüllt, und wurde zum 15. Oktober 2013 eingestellt.

Die rund 108 Millionen Euro ausbezahlte Soforthilfen setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • für die Soforthilfeprogramme des Finanzministeriums rund 85,02 Millionen Euro (Sofortgeld für private Haushalte, Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Vereine; Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“; Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“; Härtefonds);
  • für das Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums rund 9 Millionen Euro (Soforthilfe „Gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe“);
  • für das Soforthilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums rund 13,3 Millionen Euro (Soforthilfe für Ernteschäden und sonstige land- und forstwirtschaftliche Schäden).

Neben den Soforthilfen, die der Freistaat Bayern den Betroffenen als erste Hilfe gewährt, gibt es als weitere Unterstützung bundeseinheitliche Hilfen für den Wiederaufbau. Zusätzlich werden den Betroffenen steuerliche Erleichterungen gewährt, z. B. Erleichterungen von Stundungsanträgen, Sonderabschreibungen für Ersatzbeschaffung von Maschinen und Reparatur von Betriebsgebäuden, vereinfachter Spendennachweis, Fristverlängerungen. Durch bayerische Initiative konnte außerdem erreicht werden, dass vom Hochwasser im Juni 2013 getroffene Betriebe und Vermieter Gebäudesanierungsaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise ohne nähere Prüfung und ohne betragsmäßige Begrenzung als steuerlich sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand geltend machen können (bisher: betragsmäßige Begrenzung auf 45.000 €). Damit wird dem besonderen Ausmaß der singulären Hochwasserskatastrophe 2013 Rechnung getragen. Die Regelung tritt in Kraft, sobald die EU-Kommission die Vereinbarkeit mit Europarecht bestätigt.

Das Hochwasser vom Mai/Juni 2013 war eine Naturkatastrophe von epochalem Ausmaß. Es hat in Ausdehnung und Gesamtstärke das Augusthochwasser 2002 und sogar das bisherige Rekordsommerhochwasser von 1954 übertroffen. In Passau wurde der höchste Wasserstand seit dem bisher gemessenen Rekordwert im Jahre 1501 erreicht. Bayern zählt mit einem vorläufig geschätzten Gesamtschaden von 1.307.600.000 Euro zu den am stärksten betroffenen Gebieten Deutschlands.

Sowohl die Soforthilfen als auch die Aufbauhilfen werden grundsätzlich aus dem Aufbauhilfefonds (Sondervermögen des Bundes) finanziert. Der Aufbauhilfefonds hat ein Volumen von 8 Milliarden Euro. Erwartete Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds in Höhe von 360 Millionen Euro erhöhen das Fondsvolumen und kommen je zur Hälfte Bund und Ländern zugute.

Der Anteil Bayerns am Gesamtschaden der Länder beträgt nach derzeitiger vorläufiger Schätzung 19,57 Prozent. Für Bayern sind in einer ersten Tranche zunächst Fondsmittel in Höhe von rund 600 Millionen Euro reserviert. Bei der Förderung aus den Aufbauhilfeprogrammen der Hochwasserhilfe ist grundsätzlich ein pauschalierter Schadensausgleich von 80 Prozent vorgesehen. Anträge auf Aufbauhilfen können bis 30. Juni 2015 gestellt werden.

StMFLH, PM v. 16.10.2013