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StMJ: Bayerische Justiz präsentiert „Richterarbeitsplatz der Zukunft“ auf der CeBIT 2014

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Justizminister Bausback: „Die bayerische Justiz hat sich hoch gesteckte Ziele gesetzt: Bis 2018 soll der elektronische Rechtsverkehr landesweit bei den Gerichten über alle Instanzen hinweg eingeführt sein.“

Vom 10. bis 14. März 2014 findet in Hannover wieder die weltweit größte Messe für Informationstechnik CeBIT statt. An dem Gemeinschaftsstand Bayern Innovativ wird dabei auch das Bayerische Staatsministerium der Justiz vertreten sein und den „Richterarbeitsplatz der Zukunft“ präsentieren.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback erklärt zu diesem Anlass:

„Die Entwicklung der elektronischen Kommunikation auf der Grundlage von weltumspannenden Kommunikationsnetzen und die Möglichkeit der Nutzung elektronischer Kommunikation zu Bedingungen, die in der Zivilisation für jedermann erfüllbar sind, bieten den Menschen ungeahnte Möglichkeiten und stellen dadurch die papiergestützte Kommunikation in den Schatten. Internet und elektronische Kommunikation sind im Privatleben sowie in der Wirtschaft und Verwaltung nicht mehr wegzudenken. Mit dem Programm E-Justice-Arbeitsplatz hält die bayerische Justiz damit Schritt. Sowohl an ihren Nahtstellen zur Wirtschaft, allen voran im Grundbuch und Handelsregister, deren Funktionsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort von hoher Bedeutung sind, aber auch bei ihren übrigen Serviceleistungen wird die bayerische Justiz sich der neuen Kommunikations- und Informationstechniken bedienen und diese in die Verfahrensabläufe implementieren.“

Der notwendige rechtliche Rahmen hierfür wurde durch das E-Justice-Gesetz vom 10. Oktober 2013 geschaffen.

Bausback: „Die Ziele der bayerischen Justiz zu dessen Umsetzung sind hoch gesteckt: Bis 2018 soll der elektronische Rechtsverkehr landesweit bei den Gerichten über alle Instanzen hinweg eingeführt sein und in einem durchgängigen elektronischen Workflow genutzt werden. Dazu wird ein gewaltiger Kraftakt erforderlich sein. Aber den müssen wir leisten und ich bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam mit unseren Mitarbeitern und in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten schultern werden.“

Die damit verbundene grundlegende Änderung der Arbeitsabläufe wird durch eine ergonomische IT-Ausstattung und performante Programme unterstützt. Im Zentrum des „Richterarbeitsplatzes der Zukunft“ steht ein elektronisches Integrationsportal, das intuitiv den Zugang zu allen benötigten Ressourcen bietet und für ein interaktives Zusammenwirken aller Programme sorgt. Noch im Herbst 2014 soll der elektronische Rechtsverkehr mit elektronischem Workflow im Echtbetrieb pilotiert werden.

StMJ, Pressemitteilung v. 06.03.2014

Redaktioneller Hinweis: Das in der Pressemitteilung als E-Justice-Gesetz bezeichnete Gesetz meint das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, das am 16.10.2013 verkündet worden ist (BGBl I 2013, 3786).