Aktuelles

StMIBV: Planungen A 94 und B 15neu

©pixelkorn - stock.adobe.com

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat heute an der Lappachtalbrücke bei Dorfen die A 94 und die B 15neu als die wichtigsten Straßenneubauprojekte für Südostbayern bezeichnet.

„Bei der A 94 liegen wir derzeit voll im Zeitplan – der Abschnitt zwischen Pastetten und Heldenstein soll im Rahmen eines ÖPP-Modells bis 2018 fertiggestellt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch der Lückenschluss zwischen der B 15neu und der A 92 kurz vor der Vollendung stehen.“

Der Verkehrsminister versprach, auch bei der Weiterführung der B 15neu bis zur A 8 weiter am Ball zu bleiben. Dieser Streckenabschnitt wurde für die Bewertung zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet.

„Die A 94 wird nach ihrer Fertigstellung zwischen München und Pocking die wichtigste Ost-West-Erschließungs- und Entwicklungsachse für Süd-Ost Bayern sein“, erläuterte Herrmann.

In Oberbayern sind die Abschnitte zwischen Forstinning und Pastetten sowie zwischen Heldenstein und Ampfing bereits fertiggestellt. Für den Bau des Abschnitts von Pastetten bis Heldenstein im Rahmen eines ÖPP-Projektes läuft das Vergabeverfahren. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden noch im laufenden Jahr die Angebote eingeholt. Im ersten Halbjahr 2015 erfolgen die Verhandlungen mit den Bietern. In der zweiten Jahreshälfte 2015 wird dann der Zuschlag erteilt. Der Beginn der Vertragslaufzeit ist für Anfang 2016 vorgesehen. Dann starten auch die Hauptbauarbeiten mit Fertigstellungsziel 2018.

„Das ÖPP-Modell ist die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante, die gleichzeitig den frühestmöglichen Fertigstellungstermin der A 94 ermöglicht“, betonte der Verkehrsminister.

Beim ÖPP-Modell dauere zwar der Vergabeprozess ein wenig länger, dafür ist aber auch nur ein einziger Vertragsschluss erforderlich. Dieser regele nicht nur alle erforderlichen Baumaßnahmen, sondern auch Betrieb und Erhalt für die kommenden 30 Jahre. Ein weiterer Vorteil des ÖPP–Modells sei, dass der Abschnitt zwischen Pastetten und Heldenstein ohne Lücke in einem Stück hergestellt wird.

Gerüchten, alleine die Baukosten seien durch die Umsetzung als ÖPP-Modell von etwa 350 Millionen auf über eine Milliarde Euro gestiegen, erteilte Herrmann eine klare Absage.

„Das ist natürlich falsch, denn hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.“

Das eine seien reine Baukosten für die Erstellung des 33 Kilometer langen Autobahnteilstücks, das andere sind Kosten für den Betreiber, der das Autobahnstück baut und sich in den kommenden 30 Jahren umfassend um die 77 Kilometer lange Strecke zwischen Forstinning und Marktl am Inn kümmern muss. Der Betreiber ist zuständig für Winterdienst, Grünpflege, Straßen- und Bauwerkserhaltung einschließlich notwendiger Erneuerungen sowie Beseitigungen von Unfallschäden und muss insbesondere diese Leistungen finanzieren.

Dafür erhält der Betreiber eine Vergütung vom Staat, die, anders als bei den Betreibermodellen auf der A 8 zwischen München und Ulm, nicht mehr vom Lkw-Aufkommen und der Lkw-Maut abhängt. Der Auftragnehmer erhält vielmehr eine Anschubfinanzierung während der Bauzeit nach Baufortschritt. Zusätzlich erhält er über 30 Jahre eine monatliche Zahlung, die von der Verfügbarkeit der Strecke und der Qualität seiner Leistungen abhängt.

Herrmann: „Damit wird ein starker Anreiz für eine hochwertige Bauweise und möglichst wenig Verkehrsbeeinträchtigung gesetzt.“

Die Höhe des monatlichen Verfügbarkeitsentgelts unterliegt dem Vergabewettbewerb.

Die zweibahnige Bundesstraße B 15neu soll zukünftig in Nord-Süd-Richtung von der A 93 bei Regensburg bis zur A 8 bei Rosenheim verlaufen. Sie wird dann auf einer Länge von rund 140 Kilometern die Autobahnen A 3, A 93, A 92, A 94 und A 8 und die Oberzentren Regensburg, Landshut und Rosenheim miteinander verbinden, die bestehenden Fernstraßen ergänzen und zahlreiche Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr entlasten. Im Bereich von der A 93 südlich von Regensburg bis nach Ergoldsbach ist die B 15 neu bereits fertiggestellt.

Wie der Verkehrsminister erläuterte, laufen die Vorarbeiten für die verbleibenden neun Kilometer zwischen Ergoldsbach und Essenbach (A 92) bereits seit Mitte 2013.

Herrmann: „Wir haben die Baufreigabe für die Hauptarbeiten noch in 2014 beim Bund beantragt. Unser Ziel ist, dass die Bauarbeiten ohne Unterbrechung weitergehen können und der Lückenschluss bis 2018/2019 möglich wird.“

Mit der Fertigstellung bis zur A 92 werde auch Essenbach endgültig vom Durchgangsverkehr entlastet.

Auch südlich der A 92 warten schon viele Landshuter und Ergoldinger auf den Weiterbau bis zur B 299 bei Geisenhausen.

„Den Vorentwurf für diesen Abschnitt hat der Bund bereits genehmigt“, so der Verkehrsminister.

Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen vorbereitet.

Herrmann: „Sobald die vorrangige Einstufung der B 15neu im neuen Bundesverkehrswegeplan erfolgt ist, werden wir das Planfeststellungsverfahren beantragen.“

Der Bundesverkehrswegeplan soll 2015 fortgeschrieben werden. Die Bayerische Staatsregierung hat hierfür im März letzten Jahres die ‚Anmeldeliste Straße‘ beschlossen. Sie enthält auch die B 15neu zwischen Landshut und Rosenheim. Anfang Februar 2014 wurden die Projektunterlagen für diesen Streckenabschnitt zur Bewertung an den Bund übermittelt. Die dabei gemeldete Trasse weicht von der Raumordnungstrasse aus den 1970er-Jahren abschnittsweise ab.

Dazu Herrmann: „Die früher geplante Trasse würde zwischenzeitlich ausgewiesene Schutzgebiete, wie z. B. FFH-Gebiete, durchschneiden. Deshalb haben wir die Linienführung überprüft und dort angepasst, wo Eingriffe minimiert werden konnten.“

So wurde beispielsweise auf die ökologisch hochwertigen Bereiche des Atteltals nordöstlich von Emmering Rücksicht genommen. Der Planungsvorschlag der B 15neu orientiert sich in diesem Bereich südlich der A 94 an den vorhandenen Linien der B 12 und der B 15alt, um möglichst eine Trassenbündelung zu erreichen und geschützte Bereiche zu schonen. Herrmann erwartet, dass die B 15neu auf dieser Basis von der A 92 bis zur A 8 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und zumindest bis zur A 94 durchgehend vordringlich eingestuft wird.

StMIBV, Pressemitteilung v. 05.03.2014