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KUVB/BayerLUK: Europawahl am 25. Mai 2014 – Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert

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Wer als Wahlhelfer eingesetzt ist, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar sowohl im Wahlbüro als auch auf den dazu gehörigen Wegen. Eine Anmeldung bei der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ist nicht nötig. Im Falle eines Unfalls wenden Sie sich bitte an die Kommune, die dann die Unfallanzeige erstellt, oder direkt an die KUVB (Tel. 089 36093-0 oder per E-Mail an: servicecenter@kuvb.de).

Kommunale Unfallversicherung Bayern/Bayerische Landesunfallkasse, Pressemitteilung v. 20.05.2014