Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister fordert auf der Justizministerkonferenz ein Ende der Benachteiligung von Gefangenen in der Arbeitslosenversicherung

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Bausback: „Ungleichbehandlung beenden und Bundesagentur durch eine klare gesetzliche Vorgabe dazu bewegen, zur bisherigen Handhabung zurück zu kehren!“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback macht sich auf der Justizministerkonferenz am 25./26. Juni 2014 in Binz für Verbesserungen bei der Berechnung von Versicherungszeiten der Strafgefangenen in der Arbeitslosenversicherung stark.

Bausback: „Gefangene, die in der Haft arbeiten, sind seit 1977 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Nach über drei Jahrzehnten hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Praxis bei der Berechnung der Versicherungszeiten geändert. Während bei nicht inhaftierten Arbeitnehmern auch weiterhin arbeitsfreie Samstage, Sonntage und Feiertage als Anwartschaftszeit zählen, soll dies bei Gefangenen plötzlich nicht mehr so sein.“

„Das hat zur Folge, dass ein Gefangener 365 Tage durcharbeiten muss, um binnen eines Jahres dieselbe Anwartschaftszeit zu erfüllen wie ein Beschäftigter in Freiheit“, so Bayerns Justizminister. Bausback weiter. „Das ist eine mit Händen zu greifende Ungleichbehandlung von Gefangenen, die nur deren Resozialisierung erschwert und zu Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger führt. Wir müssen die Bundesagentur durch eine klare gesetzliche Vorgabe dazu bewegen, wieder zur bisherigen Handhabung zurück zu kehren!“

Bausback: „Gelungene Resozialisierung ist der beste Opferschutz. Die sollten wir nicht durch eine Benachteiligung arbeitender Gefangener bei der Berechnung ihrer Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung erschweren – im Interesse der Gefangenen und der Allgemeinheit!“

StMJ, Pressemitteilung v. 23.06.2014