Gesetzgebung

StMASFI: Hartz-IV-Gesetze

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Arbeitsministerin Müller: „Grundsatz von Fördern und Fordern weiterhin richtig“

Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller betonte heute in München, dass bei der derzeit diskutierten Vereinfachung der Hartz-IV-Regelungen an den Sanktionsregelungen festzuhalten sei.

„Jede und jeder, der sich in einer Notlage befindet, kann sich hierzulande auf die staatliche Absicherung seines Lebensunterhaltes verlassen. Wenn jemand eine ihm zumutbare Arbeit nicht annimmt oder zu Meldeterminen beim Jobcenter einfach nicht erscheint, kann das nicht ohne Folgen für seinen Hartz-IV-Bezug bleiben. Der bislang geltende Grundsatz vom ‚Fördern und Fordern‘ hat nach wie vor seine Berechtigung.“

Wichtig sei, so Müller, nicht nur eine Debatte über Sanktionsregelungen zu führen. Zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt seien zielgenaue Maßnahmen nötig.

„Eine Langzeitarbeitslosigkeit stellt für die Betroffenen und ihre Familien eine große seelische Belastung dar. Dies führt oft zu familiären Konflikten und weiteren Problemen, die eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt noch zusätzlich erschweren. Bei der Beratung und Betreuung der Betroffenen muss darauf noch viel mehr Wert gelegt werden.“

Das Bayerische Arbeitsministerium fördert die Modellprojekte ‚Tandem‘ und ‚Perspektiven für Familien‘, die diesen ganzheitlichen Betreuungsansatz erbringen. Nähere Informationen zu diesen Projekten finden Sie unter folgenden Internetadressen: www.nuernberg.de/internet/perspektiven/, www.tandem-fuerth.de/.

StMASFI, Pressemitteilung v. 19.06.2014