Gesetzgebung

Landtag: Landtage fordern Berücksichtigung des Wählervotums bei EU-Kommissionsvorsitz

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 16 deutschen Landesparlamente haben bei ihrer Konferenz vom 15. bis 17. Juni in Hamburg in einer gemeinsamen, einstimmig verabschiedeten Erklärung eine Stärkung der Landesparlamente bei europapolitischen Entscheidungen gefordert. Kerninhalte sind eine wirkungsvolle Ausgestaltung der Subsidiaritätskontrolle in Europa, die Förderung direkterer Beziehungen der Landesparlamente zu den EU-Institutionen, die Verteidigung der Parlamentarischen Budgetverantwortung auch in Zeiten einer europäischen Schuldenkrise und die Stärkung der innerstaatlichen Beteiligungsrechte. Zugleich forderten die Vorsitzenden der Landesparlamente in ihrer Erklärung angesichts der europaweit niedrigen Wahlbeteiligung bei der Europawahl eine Vertrauensstärkung der Bürgerinnen und Bürger zu den EU-Institutionen.

Ein Vertrauensverlust würde, so die Erklärung, entstehen, wenn die stärkere Rolle des Europäischen Parlamentes nicht beachtet und zur Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission nicht der Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei EVP, Jean-Claude Juncker, vorgeschlagen würde. Die Bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm begrüßte daher die Bemühungen der bundesdeutschen Spitzenpolitiker, Juncker als Kommissionspräsidenten zu forcieren:

„Die Europäische Rat würde gut daran tun, das Wählervotum der Bürgerinnen und Bürger zu respektieren und einem Vertrauensverlust vorzubeugen. Wie sollen die EU-Bürger in Zukunft ihr Wahlrecht ernst nehmen, wenn ihr Votum nicht ernst genommen wird?“, betonte Stamm.

Zugleich riefen die Präsidenten der Landesparlamente in ihrer Erklärung dazu auf, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament im Hinblick auf die Einfügung einer verfassungsrechtlich zulässigen Sperrklausel zu überdenken. Dies verdeutliche die Tatsache, dass die 96 deutschen Abgeordneten aus allein 14 verschiedenen Parteien kommen.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 18.06.2014