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KOMBA Bayern: Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld

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Betroffene sollten eventuelle Ansprüche sichern

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 646/14).

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 war unter anderem die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre abgesenkt worden. Daneben waren auch die Pendlerpauschale und Regelungen zum Abzug des häuslichen Arbeitszimmers für den Steuerzahler zum Negativen verändert worden. Der dbb hatte seinerzeit alle drei Neuregelungen scharf kritisiert und dies auch in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf dargelegt. Mittlerweile mussten die beiden letztgenannten Regelungen aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wieder verändert werden. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hinblick auf die Kindergeldaltersgrenze die Regelung von 2007 für verfassungswidrig erklärt.

Ein früheres Verfahren in gleicher Sache (BVerfG-Beschluss vom 22.10.2012, 2 BvR 2875/10) war allerdings vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Eltern, die durch die Regelung Nachteile erleiden, sollten gegen Kindergeld- beziehungsweise Steuerbescheide binnen eines Monats Einspruch einlegen und unter Verweis auf das laufende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 646/2014) ein Ruhen des Verfahrens beantragen.

KOMBA Bayern, Aktuelles v. 29.07.2014