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KOMBA Bayern: EuGH-Urteil zur altersdiskriminierenden Besoldung

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Derzeit besteht kein Handlungsbedarf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun endlich Klarheit bei der Frage der altersdiskriminierenden Besoldung geschaffen.

Mit Urteil vom 19. Juni 2014 (Az. C 501/12 u.a.) hat der EuGH die geltenden Überleitungsregelungen, mit denen die Besoldungseinstufung von Beamten vom alten ins neue System festgelegt wurde und die als altersdiskriminierend kritisiert wurden, grundsätzlich gebilligt. Das alte System zur Besoldungseinstufung (Besoldungsdienstalter) – in Bayern bis zum 31. Dezember 2010 gültig – verstößt laut Urteil des EuGH dagegen gegen Unionsrecht. Trotzdem besteht derzeit für Betroffene kein Handlungsbedarf.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat entschieden,

  • dass die Bemessung des Grundgehalts nach Lebensalter nach den §§ 27 und 28 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) alter Fassung eine Altersdiskriminierung darstellt.
  • dass das Überleitungsrecht, das auf der Grundlage des unter dem alten Besoldungssystem erworbenen Grundgehalts basiert, nicht europarechtswidrig ist.
  • dass nationale Ausschlussfristen (zum Beispiel, dass Ansprüche in dem Haushaltsjahr geltend gemacht werden müssen, für das sie gefordert werden) dem Unionsrecht nicht entgegen stehen.

Auswirkungen in Bayern

  • Die seit 1. Januar 2011 in Bayern geltenden Überleitungsregelungen sowie das neue bayerische Besoldungsrecht sind unionsrechtskonform. Damit sind die seit 1. Januar 2011 geltenden Grundgehaltsstufen der in das neue Besoldungsrecht übergeleiteten Beamten und Beamtinnen grundsätzlich rechtmäßig festgesetzt.
  • Das frühere System – in Bayern bis zum 31. Dezember 2010 gültig – verstößt gegen Unionsrecht. Die Details zu den Rechtsfolgen müssen jetzt die deutschen Verwaltungsgerichte klären, das heißt, es ist zunächst die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.

Es besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf. Erst nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann über das konkrete Vorgehen für Anträge, die das alte System betreffen, entschieden werden.

Wir werden zeitnah über die weiteren Entwicklungen (insbesondere nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) informieren. Sofern Handlungsbedarf entsteht, werden wir umgehend darauf hinweisen.

KOMBA Bayern, Aktuelles v. 29.07.2014