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Staatskanzlei: Erklärung der Bayerischen Staatskanzlei

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Mit Schreiben vom 28.07.2014 hat der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II der Präsidentin des Bayerischen Landtags Barbara Stamm mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft gegen Frau Staatsministerin Christine Haderthauer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges einleiten möchte. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft München II überhaupt ermitteln darf.

Ministerpräsident Seehofer hat im Beisein von Frau Staatsministerin Haderthauer zusammen mit der stellv. Ministerpräsidentin Ilse Aigner, dem weiteren stellv. Ministerpräsidenten Joachim Herrmann und dem Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer die Angelegenheit mit folgendem Ergebnis erörtert:

  1. Die Vorhaltungen betreffen nicht die Amtsführung von Frau Staatsministerin Christine Haderthauer, sondern beziehen sich auf eine außergerichtliche Einigung mit einem privaten Dritten. Es geht also nicht um ein Dienstvergehen. Deshalb ist der Vertrauenserklärung, die Herr Ministerpräsident Seehofer in der letzten Woche abgegeben hat, nichts hinzuzufügen.
  2. Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist die Strafanzeige eines früheren Mitgesellschafters der Firma Sapor-Modelltechnik im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Einigung aus Ansprüchen innerhalb der Gesellschaft. Die Staatsanwaltschaft München II geht ausdrücklich davon aus, dass erst im Ermittlungsverfahren zu klären ist, ob sich der Verdacht einer Straftat durch Frau Staatsministerin Haderthauer erhärten oder zerstreuen lässt. Es gilt auch in diesem Fall der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung.
  3. Frau Staatsministerin Christine Haderthauer erklärt, unterlegt durch eine aktuelle Stellungnahme ihres Rechtsanwalts, dass sie die Anschuldigungen voll umfänglich widerlegen kann. Es ist daher davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft München II die Ermittlungen zügig abschließen kann.
  4. Der Respekt vor den rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien, vor allem dem Gebot der Unschuldsvermutung, gebietet es, Vorverurteilungen zu vermeiden und das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II abzuwarten. Allein die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen begründet keine Notwendigkeit, personelle Konsequenzen zu ziehen. Die Amtsführung als Staatsministerin ist dadurch nicht tangiert.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 29.07.2014