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StMI: Bundesverwaltungsgericht zur automatischen Kennzeichenerkennung

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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung: Wichtiges Instrument gegen Drogenhändler, KFZ-Diebstähle und illegale Schleusungen

„Es ist wichtig, dass wir die automatisierte Kennzeichenerkennung weiterhin als Instrument zur Abwehr von Gefahren und zur Unterbindung von Straftaten nutzen können.“

Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das eine Revision gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur automatisierten Kennzeichenerfassung nicht zugelassen hat.

Herrmann nannte als Beispiel die zahlreichen Aufgriffe von illegalen Schleusern:

„Hier dient die automatisierte Kennzeichenerfassung auch dem Opferschutz, wenn wir die schmutzigen Geschäfte der Menschenhändler unterbinden, bevor sie ihr Werk vollenden.“

Rauschgiftkuriere konnten ebenso auf frischer Tat ertappt werden wie Autodiebe.

Herrmann: „Mittels der AKE können wir verhindern, dass gestohlene Autos ins Ausland verschoben werden.“

Auch die Kraftfahrzeuge von Drogenkurieren könnten festgestellt und die gefährlichen Drogen aus dem Verkehr gezogen werden.

„Das gilt insbesondere in unserem Kampf gegen die Modedroge Crystal.“

Die automatisierte Kennzeichenerkennung bleibt für Herrmann ein wichtiges polizeiliches Einsatzmittel, weil sie hilft, polizeiliche Maßnahmen wie Fahrzeug- und Personenkontrollen gezielt und punktgenau zu ergreifen.

„Die Polizei kann sich dabei auf ihre eigentlichen polizeilichen Maßnahmen konzentrieren. Kennzeichen von Autofahrern, die nicht im Fahndungssystem der Polizei enthalten sind, werden sofort und unwiderruflich gelöscht.“

StMI, Pressemitteilung v. 22.10.2014