Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) und anderer Rechtsvorschriften eingebracht

©pixelkorn - stock.adobe.com

Graphs of financial analysis - IsolatedDie Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/3961 v. 04.11.2014). Dieser sieht die Umbenennung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung in Bayerisches Landesamt für Statistik vor. In der Folge werden alle landesrechtlichen Normen, die auf das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Bezug nehmen, an die geänderte Behördenbezeichnung angepasst.

Hintergrund

Auf Beschluss des Ministerrats vom 17.12.2013 wurde das Rechenzentrum Süd aus dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung herausgelöst und zum 01.01.2014 als eigener Bereich „IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern“ in das Landesamt für Vermessung und Geoinformation integriert. Damit entspreche die Bezeichnung „Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung“ nicht mehr dem Zuständigkeitsbereich der Behörde und sei entsprechend anzupassen, so der Gesetzentwurf.

Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften, LT-Drs. 17/3961 v. 04.11.2014 (PDF, 364 KB)

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung: (c) Dreaming Andy – Fotolia.com