Gesetzgebung

StMJ: Bayerns Justizminister Bausback setzt sich für weitergehende Rechte von Menschen mit Behinderungen in gerichtlichen Verfahren ein

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„Die Dienstleistungen der Justiz müssen wirksam und gleichberechtigt für alle Menschen zugänglich sein.“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback setzt sich auf der diesjährigen Herbsttagung der Justizministerkonferenz, die am 6. November 2014 in Berlin stattfindet, für Verbesserungen für hör- und sprachbehinderte Menschen in gerichtlichen Verfahren ein. Die auf seine Initiative von der Justizministerkonferenz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bereitstellung von Kommunikationshilfen im Rahmen gerichtlicher Verfahren“ hat unter Federführung Bayerns ihren Abschlussbericht vorgelegt.

„Insbesondere die bestehenden Regelungen für die Verständigung mit hör- und sprachbehinderten Menschen sind lückenhaft“, so Bausback. „Es gibt zwar Regelungen für die Verständigung innerhalb einer Verhandlung. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass hör- und sprachbehinderte Menschen im gesamten gerichtlichen Verfahren Anspruch auf einen Gebärdensprachdolmetscher haben, wenn dies zur Verständigung erforderlich ist. Denn die Dienstleistungen der Justiz müssen wirksam und gleichberechtigt für alle Menschen zugänglich sein.“

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Irmgard Badura, die ebenfalls einen Vertreter in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe entsandt hat, unterstützt den Vorstoß von Justizminister Bausback: „Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren, da müssen noch Lücken geschlossen werden. Hör- und sprachbehinderte Menschen brauchen hier bessere Zugänge. Mein herzlicher Dank geht an die Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz für ihren großartigen Einsatz. Sie hat die Lücken identifiziert. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe begrüße ich sehr, sie zeigen den richtigen Weg auf. Ich wünsche mir eine zeitnahe Umsetzung der entsprechenden Änderungen“

„Die Bundesregierung“, so Bausback, „ist nunmehr aufgerufen, zügig einen an die Vorschläge der Arbeitsgruppe anknüpfenden Gesetzentwurf vorzulegen, um auch hör- und sprachbehinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 04.11.2014