Gesetzgebung

StMJ: Bayern setzt die strafrechtliche Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen auf die Tagesordnung der diesjährigen Herbst-Justizministerkonferenz

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Bausback: „Bestehende Lücken im Gesetz müssen schnellstmöglich geschlossen werden!“

Bayern hat das Thema „Korruption im Gesundheitswesen“ zur diesjährigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister angemeldet, die am 6. November 2014 in Berlin stattfindet. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Korruptive Verhaltensweisen untergraben das für jede Behandlung von Patienten erforderliche besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Heilberufsträgern. Und sie können sich natürlich auch auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung auswirken. Es ist mir ein großes Anliegen, die auf diesem Gebiet bestehenden gesetzlichen Schutzlücken zu schließen.“

Im Juli dieses Jahres hatte Bausback bereits einen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ in die aktuelle Diskussion eingebracht.

Der Minister hierzu: „Mit meinem Gesetzentwurf will ich insbesondere das Vertrauen der Patienten in die Qualität der medizinischen Behandlung stärken. Behandlungsfremde Motivationen dürfen bei der Wahl der Behandlung keine Rolle spielen. Dessen müssen sich Patienten sicher sein dürfen. Und ich will dem aktuell im Gesundheitswesen bestehenden Zwei-Klassen-Strafrecht ein Ende bereiten. Als Patient ist es mir nämlich gleichgültig, ob es ein freiberuflicher Arzt oder ein Klinikarzt ist, auf dessen Verhalten von dritter Seite durch Vorteilszuwendungen Einfluss genommen wird.“

Der aktuelle von Bausback vorgelegte Diskussionsentwurf schlägt einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor.

„Den Kern des neuen Straftatbestands bildet die so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber. Damit ist gemeint, dass die Gewährung von Vorteilen mit einer bestimmten pflichtwidrigen Gegenleistung verknüpft sein muss“, so Bausback, der in Bayern als ergänzende Maßnahme bereits zum Oktober dieses Jahres drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet hat, die für Korruptions- und Vermögensdelikte von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zuständig sind.

Der Minister: „Ich bin davon überzeugt, dass wir hierdurch die Qualität der Bearbeitung und Erledigung durch die Bündelung von spezifischem Fachwissen und Erfahrung weiter steigern können.“

Bausback hebt aber klar hervor: „Mit geht es keinesfalls darum, eine ganze Berufssparte unter Generalverdacht zu stellen. Die ganz große Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit großem Einsatz für das Wohl ihrer Patienten und ist unempfänglich gegenüber Versuchen der Beeinflussung. Es geht mir lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbräuchlich und zum Schaden ihrer rechtschaffenden Kollegen ausnutzt.“

Bayerns Justizminister erhofft sich nun von der Justizministerkonferenz ein an den Bund gerichtetes deutliches Signal.

„Das Thema ist viel zu wichtig, als dass wir hier die Hände in den Schoß legen und abwarten dürften.“

StMJ, Pressemitteilung v. 03.11.2014