Gesetzgebung

StMFLH: Selbstanzeige wird deutlich verschärft

©pixelkorn - stock.adobe.com

Höhere Strafzuschläge / Längere Verjährungsfristen / Zusätzliche Berichtigungspflichten / 5.000 Selbstanzeigen in 2014

„Die Selbstanzeige wird ab dem nächsten Jahr deutlich verschärft“, kündigte Dr. Markus Söder, Finanzminister, heute an. „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug an der Gesellschaft“, so Söder weiter.

Der heute im Bundesrat behandelte Gesetzentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (red. Hinweis: Gesetzentwurf zur zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, TOP 26 der Tagesordnung) trägt eine deutliche bayerische Handschrift. Er soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Mit der Selbstanzeige wird dem Steuerhinterzieher eine Brücke zurück zur Steuerehrlichkeit angeboten. Dieses Instrument soll nicht abgeschafft, aber härter und, besonders für schwere Fälle, deutlich teurer werden.

„Die Selbstanzeige soll keine goldene Brücke sein. Deshalb ist Bayern schon frühzeitig und entschieden für ein Anziehen der Zügel eingetreten“, sagte Söder.

Ab dem nächsten Jahr wird der Strafzuschlag massiv erhöht. Für Hinterziehungen über 25.000 Euro sind – neben der selbstverständlichen Nachzahlung der hinterzogenen Steuern – Zuschläge von mindestens 10 % fällig, bei über einer Million Euro sogar 20 %. Um Straffreiheit zu erlangen, müssen zusätzlich Zinsen in Höhe von jährlich 6 % gezahlt werden. Künftig wird auch die Nachversteuerung von Zinseinnahmen aus Steueroasen wesentlich länger, nämlich bis zu 20 Jahren, möglich sein. Der durch den Steuerhinterzieher voll offenzulegende Zeitraum wird von fünf auf zehn Jahre verdoppelt.

„Ab dem nächsten Jahr gelten deutlich verschärfte Bedingungen. Wir gehen deshalb davon aus, dass bis Jahresende noch viele Selbstanzeigen eingehen werden“, so Söder.

Allein in Bayern wurden von Februar 2010 bis Oktober 2014 über 14.000 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften aus der Schweiz erstattet; davon mehr als 5.000 in diesem Jahr. Die Selbstanzeigen seit 2010 waren mit zusätzlichen Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden von insgesamt über 1,1 Milliarden Euro verbunden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 07.11.2014