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StMBW: Inklusion wird an Schulen in Bayern konsequent weitergestaltet

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Bayerns Bildungsministerium begleitet Schulen und Schulfamilien auf ihrem Weg – Lehrerverband übersieht Leistungen des Freistaats

Der gemeinsame Unterricht und Schulalltag von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf stellt für die Schulfamilien eine große Herausforderung dar. Sie bewältigen diese Aufgabe sehr engagiert. Darin ist sich das Bayerische Bildungsministerium mit allen Beteiligten, auch dem BLLV, einig. Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Gesellschaft, bei der alle Beteiligten weiter lernen und den gemeinsamen Alltag stetig besser gestalten. Es ist selbstverständlich, dass ein Berufsverband hier weitere Verbesserungen anmahnt. Das Kultusministerium nimmt Anregungen aller an Inklusion beteiligten Kräfte sehr ernst. Das Bild aber, das der BLLV in seiner heutigen Pressekonferenz gezeichnet hat, übersieht die erheblichen Leistungen des Freistaats für die Weitergestaltung der Inklusion an den Schulen in Bayern.

Auf der Grundlage des fraktionsübergreifenden Landtagsbeschlusses 2011 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich unterstützt der Freistaat die Schulen bei der Gestaltung der Inklusion:

  1. Die Staatsregierung stellt jährlich 100 zusätzliche Lehrkräfte für inklusiven Unterricht zur Verfügung. Bis 2016 wird der Freistaat damit insgesamt 600 zusätzliche Stellen für den Ausbau der Inklusion an den Schulen in Bayern bereitgestellt haben. Auch BLLV-Präsident Wenzel erkennt dabei an, dass Bayern damit mehr als andere Bundesländer für Inklusion investiert.
  2. Für den barrierefreien Ausbau von Schulen stehen im Doppelhaushalt 2015/2016 insgesamt 1 Mio. Euro bereit. Weitere Mittel stehen den Kommunen über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung.
  3. Zum aktuellen Schuljahr haben bereits 164 bayerische Schulen das Schulprofil „Inklusion“ ausgebildet. Hier gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für Sonderpädagogik beispielhaft das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf.
  4. Die bisherigen Ansätze von inklusivem und kooperativem Unterricht wie Partnerklassen und Kooperationsklassen führt der Freistaat Bayern an seinen Schulen weiter fort. Im Schuljahr 2013/2014 gab es in Bayern 815 Kooperationsklassen und 200 Partnerklassen.
  5. Insgesamt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Regelschule besuchen, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen: Im Schuljahr 2012/2013 waren es rund 18.200 Schülerinnen und Schüler, im Schuljahr 2013/2014 waren es bereits knapp 19.300. Der Integrationsanteil liegt damit bei rund 27 Prozent. Vor vier Jahren lag er noch bei rund 16 Prozent. Das zeigt: Die inklusive Schullandschaft in Bayern wurde und wird konsequent weiterentwickelt. Um die Kinder und Jugendlichen, die in der Regelschule Einzelinklusion erfahren wollen, zu unterstützen, arbeiten die Schulen mit entsprechend qualifizierten Lehrkräften im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) zusammen. Im Schuljahr 2013/2014 waren rund 2.230 Lehrkräfte im MSD im Einsatz.
  6. An mittlerweile 53 Staatlichen Schulämtern wird Eltern, Schülern und Lehrkräften eine besondere Inklusionsberatung angeboten.
  7. Die Anforderungen der Inklusion sind mittlerweile in die erste und zweite Ausbildungsphase für angehende Lehrkräfte integriert worden. Zudem werden Lehrkräfte aller Schularten durch zahlreiche Fortbildungsangebote des Bildungsministeriums auf den gemeinsamen Unterricht und Schulalltag von jungen Menschen mit und ohne besonderen Förderbedarf vorbereitet.
  8. Das Bildungsministerium hat einen wissenschaftlichen Beirat zur Inklusion eingesetzt, dem Hochschullehrer aus München und Würzburg angehören. Dieser begleitet die Umsetzung der Inklusion in Bayern.

Eine rechtliche Klarstellung sei noch angemerkt: Anders als der BLLV behauptet ist die regelmäßige Verabreichung von Medikamenten keine allgemeine Dienstpflicht einer Lehrkraft, sondern kann von dieser freiwillig nach einer Vereinbarung mit den Eltern übernommen werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 03.12.2014