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Universität Bayreuth: Bayreuther Jura-Studierende erfolgreich bei internationalem juristischen Turnier

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Team belegt hervorragenden 3. Platz beim ‚DCFR Moot Court‘ in Warschau

Ein großartiger Erfolg für Jura-Studierende der Universität Bayreuth! Necati Kurt, Cyra Ossenkopp, Amelie Marie Volkert, Benjamin J. Weigel und Benedikt Weiss haben, unterstützt durch Coach Jan Gröschel, beim ‚Draft Common Frame of Reference Warsaw International Arbitration Moot (DCFR-Moot)‘ in Warschau den dritten Platz belegt. Außerdem durfte sich das Team beim Finale, das am Schiedsgericht der polnischen Handelskammer in Warschau stattfand, auch über den Preis für den besten Schriftsatz für den Kläger (Memorandum for Claimant) freuen.

Bei einem Moot handelt es sich im Allgemeinen um ein juristisches Turnier, bei dem studentische Teams verschiedener Universitäten in einem simulierten Gerichtsverfahren gegeneinander antreten, indem sie ihre ‚Mandanten‘ während einer fiktiven Streitigkeit anwaltlich vertreten.

Der ‚DCFR Moot Court‘ ist ein renommierter internationaler Moot Court zum ‚Draft Common Frame of Reference (DCFR) – dt. Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens für ein Europäisches Vertragsrecht – und zum Schiedsverfahrensrecht, der vom Schiedsgericht der Polnischen Handelskammer in Warschau in Kooperation mit dem European Legal Studies Institute in Osnabrück organisiert wird. Er bietet den Teilnehmenden die einzigartige Möglichkeit, sich im Rahmen der Erarbeitung zweier englischsprachiger Schriftsätze sowie der mündlichen Plädoyers vertieft mit der englischen Rechtssprache, dem Argumentieren vor Gericht, verschiedenen Schiedsverfahrensordnungen und dem DCFR auseinanderzusetzen.

Der ‚DCFR Moot Court‘ fand erstmals 2012 statt, und schon vor zwei Jahren war dem Studierendenteam der Universität Bayreuth – das damals von Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel betreut wurde – der Einzug ins Finale gelungen. Diesmal lag die Koordination bei Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M., die seit April 2014 an der Universität Bayreuth den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht innehat. Jan Gröschel, der das Team als studentischer Coach begleitet, war bereits im Finale 2012 dabei und konnte seine Erfahrungen jetzt an das Wettbewerbsteam 2014 weitergeben.

Nachdem der Sachverhalt am 22. April 2014 veröffentlicht worden war, erstellte das Team zunächst jeweils einen umfangreichen englischsprachigen Schriftsatz (Memorandum) für den Kläger und den Beklagten. Mit diesem qualifizierte sich das Bayreuther Team für das Finale der acht besten Teams aus ganz Europa. Bei den mündlichen Plädoyers in den Finalrunden vor renommierten Expertinnen und Experten in Warschau konnten die Bayreuther ebenfalls überzeugen und sich den dritten Platz sichern. Außerdem durfte das Team bei der Siegerehrung den Preis für das beste ‚Memorandum for Claimant‘ (Schriftsatz für den Kläger) entgegennehmen.

Prof. Jessica Schmidt, LL.M., und das gesamte Team freuen sich sehr über diesen großartigen Erfolg bei einem solch renommierten internationalen Wettbewerb und danken der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth, RWAlumni und der Rechtanwaltskammer Bamberg ganz herzlich für die großzügige Unterstützung.

Universität Bayreuth, Pressemitteilung v. 15.12.2014