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BayLSG: Schiedsspruch zur kassenzahnärztlichen Versorgung in Bayern 2014 aufgehoben

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Das Bayer. Landessozialgericht hat auf die Klage der AOK Bayern gegen das Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern den Schiedsspruch des Landesschiedsamtes vom 26.02.2014 mit Urteil vom 17. Oktober 2014 aufgehoben.

Zuvor war bereits mit Beschluss vom 12.08.2014 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 12 KA 5026/14 KL ER die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet worden.

Der Schiedsspruch habe einer rechtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Konsequenz der Entscheidung ist die Notwendigkeit einer Neuentscheidung des Landesschiedsamtes.

BayLSG, Pressemitteilung v. 18.12.2014 zum U. v. 17.12.2014, L 12 KA 5022/14 KL