Gesetzgebung

Staatskanzlei: Kabinett berät über aktuelle Entwicklung der Zahl und Struktur der Asylbewerber in Bayern und die Entwicklung der Asylverfahrensdauer

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60 Prozent mehr Asylanträge und eine äußerst geringe Anerkennungsquote bei Westbalkanstaaten / Innenminister Joachim Herrmann pocht auf die Verringerung der Zahl unberechtigter Asylbewerber und eine schnellere Ausreise abgelehnter Asylbewerber / Neue zentrale Ausländerbehörden zur schnelleren Aufenthaltsbeendigung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat im Kabinett heute zur Zahl und Struktur der Asylbewerber in Bayern im Jahr 2014 berichtet:

In Bayern wurden vergangenes Jahr 29.129 Asylanträge gestellt (Vorjahreszeitraum: +60,8 Prozent). Davon waren 25.667 Erstanträge und 3.462 Folgeanträge. Die meisten Asylbewerber kamen aus Syrien (5.741 Anträge), Eritrea (2.562) und Irak (2.234).

„Auch der Zustrom aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien und Montenegro ist nach wie vor sehr hoch“, erläuterte Herrmann.

Bundesweit rund jeder vierte Asylantrag komme aus diesen Staaten. Die Anerkennungsquote durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liege aber bei diesen Staaten nahezu bei Null, da dort in erster Linie rein wirtschaftliche Motive den Asylanträgen zugrunde liegen.

Angesichts der rasant steigenden Asylbewerberzahlen auch aus Herkunftsstaaten ohne politische Verfolgung setzt die Bayerische Staatsregierung für 2015 gezielt Schwerpunkte, um die Zahl unberechtigter Asylanträge zu verringern und abgelehnte Asylbewerber konsequent zurückzuführen:

Dazu gehört für Herrmann unter anderem:

  • Asylverfahrensdauer verkürzen
    Innenminister Herrmann fordert eine massive Personalverstärkung beim BAMF weit über die bisherigen Planungen hinaus, um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber deutlich zu beschleunigen.

    „Notwendig ist eine Personalmehrung im vierstelligen Bereich, beispielsweise durch Abordnungen aus anderen Bundesverwaltungen.“

    Die vom BAMF bereits begonnene Priorisierung der Bearbeitung von Asylanträgen aus den Westbalkanstaaten müsse konsequent umgesetzt werden. Insgesamt waren beim BAMF im Dezember 2014 169.166 Erst- und Folgeverfahren anhängig, erläuterte Herrmann. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrage 7,3 Monate, für vom BAMF priorisierte Herkunftsländer sei sie deutlich kürzer.
    Darüber hinaus müsse das BAMF auch die Dublin-Verfahren beschleunigen, forderte der Innenminister. Ziel solle sein, dass binnen eines Monats und damit noch in der Aufnahmeeinrichtung festgestellt wird, ob ein Asylbewerber ein Dublin-Fall ist. Zur Vorbereitung der Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat könne dann eine Unterbringung erfolgen, die die Überstellung durch die Zentrale Ausländerbehörde erleichtert.

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung von Aufenthaltsbeendigungen schnell umsetzen
  • Kostenübernahme durch den Bund bei Asylverfahrensdauer über 3 Monate
    Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Asylverfahrensdauern beim BAMF auf 3 Monate beschleunigt wird. Bei Überschreitung dieser Verfahrensdauer soll der Bund künftig die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, die bei den Ländern und Kommunen entstehen, übernehmen.
  • Neue zentrale Ausländerbehörden zur schnelleren Aufenthaltsbeendigung bei unberechtigten Asylbewerbern in Bayern
    Wie Herrmann weiter berichtete, erfolgt in Bayern bereits eine schrittweise Umstrukturierung von Aufgaben der Ausländerbehörden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 sieht eine geänderte Rechtsverordnung vor, dass bei allen Bezirksregierungen jeweils an den Standorten der Aufnahmeeinrichtungen eigene Zentrale Ausländerbehörden eingerichtet werden. Schwerpunkte der Arbeit sind die rasche Klärung der Identität, die Beschaffung von Heimreisepapieren und die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber. Die neue Zentrale Ausländerbehörde für Niederbayern am Standort der Erstaufnahmeeinrichtung in Deggendorf hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.

    Damit können wir Asylbewerber, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, rascher in ihre Heimatländer zurückführen.“

    Nach den Worten Herrmanns soll bei abgelehnten Asylbewerbern, die aus sicheren Herkunftsstaaten wie etwa den Westbalkanstaaten stammen, die Aufenthaltsbeendigung soweit möglich noch aus der Aufnahmeeinrichtung erfolgen.

    „Solche Asylbewerber belegen Unterbringungsplätze, die wir für Menschen benötigen, die wirklich politisch verfolgt sind und nicht nur aus wirtschaftlichen Motiven zu uns kommen“, betonte Herrmann.

  • Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitern und Visumsfreiheit einschränken
    Der Kreis der sicheren Herkunftsstaaten muss um die derzeit visumsbefreiten Staaten Albanien und Montenegro erweitert werden, auch für den nicht visumsbefreiten Kosovo muss dies geprüft werden. Angesichts der tatsächlichen Entwicklungen soll die Visumsfreiheit für die Westbalkanstaaten Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien ausgesetzt werden.
  • Gerechte Verteilung von Asylbewerbern in Europa
    Die Bundesregierung soll ihre Bemühungen auf EU-Ebene intensivieren, um eine wirklich gesamteuropäische Lösung zur Bewältigung des Asylbewerberzustroms zu erreichen. Die in Richtung EU steuernden Migrationsströme können nur im solidarischen Zusammenwirken aller Mitgliedsstaaten bewältigt werden. Dazu gehört eine gerechte Verteilung von Asylbewerbern in den Staaten der Europäischen Union mit entsprechenden Aufnahmequoten.

Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen zudem ihren europarechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen und beispielsweise die Schengen-Außengrenzen ordnungsgemäß überwachen sowie das Schlepperunwesen effektiv bekämpfen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.01.2015