Gesetzgebung

Staatskanzlei: Gesetz über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – BayMRVG) (2. Durchgang)

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Sozialministerin Müller: „Bayerisches Gesetz für einen modernen, für alle Länder richtungsweisenden Maßregelvollzug auf den Weg gebracht“

Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der Ministerrat heute den Entwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz gebilligt.

„Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Bereich des Maßregelvollzugs beispielgebend um und schaffen für den Vollzug der strafgerichtlich angeordneten Maßregeln der Besserung und Sicherung ein sicheres und transparentes rechtliches Fundament“, so Müller.

Hauptziel ist und bleibt die Resozialisierung. Dabei legt der Gesetzentwurf einerseits großen Wert auf einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Andererseits gewährleistet er für die betroffenen Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität der Therapie.

Ein Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Sicherung der Qualität der Maßregelvollzugseinrichtungen.

„Wir werden das Zentrum Bayern Familie und Soziales als neue Fachaufsichtsbehörde einrichten, die auch präventiv und beratend tätig werden wird. Zudem führen wir unabhängige Maßregelvollzugsbeiräte als Ansprechpartner vor Ort ein, denen auch Mitglieder des Bayerischen Landtags angehören sollen. Solche Beiräte haben sich im Justizvollzug bewährt und tragen zur Transparenz bei“, so die Ministerin abschließend.

Der Gesetzesentwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz wird nun dem Bayerischen Landtag zur parlamentarischen Behandlung zugeleitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.01.2015

Redaktioneller Hinweis: Die Diskussion um das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz lässt sich durch einen Klick auf das entsprechende Tag (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“)  – die Bezeichnung des Gesetzes bzw. die Nummer der LT-Drucksache – nachvollziehen. Im Rahmen der Verbändeanhörung hatte sich auch der Bayerische Richterverein e.V. zu dem Gesetzentwurf geäußert.