Aktuelles

Staatskanzlei: Maßnahmenbündel zur dauerhaften Wohnraumversorgung

©pixelkorn - stock.adobe.com

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Konkretes Maßnahmenbündel zur dauerhaften Wohnraumversorgung – Wohnraumfördermittel auf 270 Millionen Euro aufgestockt – Gemeinsame Verantwortung von Bund, Land, Gemeinden und Kirchen“

Die zusätzliche Nachfrage nach Wohnraum durch dauerhaft in Bayern verbleibende Zuwanderer macht laut Innen- und Bauminister Joachim Herrmann ein ganzes Maßnahmenbündel erforderlich. Neben dem Freistaat Bayern sieht Herrmann dabei auch den Bund, die Gemeinden und Kirchen in der Pflicht.

Herrmann: „Wir haben ein Sonderprogramm beschlossen, welches eine Aufstockung der staatlichen Wohnraumförderung von derzeit 220 Millionen Euro im Jahr 2015 in einem ersten Schritt um 50 Millionen Euro aus Eigenmitteln der BayernLabo vorsieht. Somit stehen heuer 270 Millionen Euro zur Verfügung. Die BayernLabo wird nach Möglichkeit auch in den Folgejahren bis 2019 jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen.“

Mit dieser Aufstockung verstärkt die Staatsregierung nochmals ihre Anstrengungen, um möglichst alle Bewohner Bayerns mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Um die Integration der Zuwanderer voranzubringen, werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfes und der jeweiligen Bewohnerstruktur vor Ort Vergabevorbehalte für anerkannte Flüchtlinge vorgesehen.

„Wir werden außerdem den Bund auffordern, ein Sonderfinanzierungsprogramm für Gemeinden zur dauerhaften Wohnraumversorgung von anerkannten Flüchtlingen aufzulegen“, so der Minister weiter.

Herrmann hält es ferner für erforderlich, dass der Bund die Bedingungen für einen verbilligten Erwerb von Konversionsflächen durch die Gemeinden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgabe (BImA) zur Versorgung anerkannter Flüchtlinge mit Wohnraum verbessert und diese Möglichkeiten entsprechend auch auf sonstige frei werdende Bundesliegenschaften erweitert.

Der Freistaat prüft seinen eigenen Immobilienbestand auf entsprechende Eignung und Verfügbarkeit. Allerdings werde nur ein sehr geringer Bestand für die staatlichen Zwecke entbehrlich und für Wohnbauzwecke geeignet sein. Neben dem staatlichen Immobilienbestand wurde auch die Bereitschaft potentieller öffentlich-rechtlicher Investoren in den Blick genommen. So sei die Bayerische Versorgungskammer grundsätzlich an einem verstärkten finanziellen Engagement im Wohnungsbau und auch an der Schaffung günstigen Wohnraums interessiert.

Neben Programmen für den Wohnungsbau ist es für Herrmann erforderlich, den Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen. Dazu soll auch verstärkt leerstehender, oft sanierungsbedürftiger und außerhalb der Ballungszentren gelegener Wohnraum in den Blick genommen werden. Die Instandsetzung entsprechender Gebäude könne im Bayerischen Modernisierungsprogramm gefördert werden. Hierfür sei es unabdingbar, die Förderkonditionen attraktiver zu gestalten, zum Beispiel Abbruchkosten bei Ersatzneubauten ergänzend zu bezuschussen und auch Zuschüsse aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm zu gewähren, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verbessern.

„Eine entsprechende Anmeldung für den Nachtragshaushalt habe ich bereits eingebracht“, so Herrmann.

Nach den Worten des Bauministers kann auch mit Hilfe der Städtebauförderung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge bereitgestellt werden.

„Gerade im ländlichen Raum gibt es oft leerstehende Wohnungen, die für anerkannte Flüchtlinge genutzt werden könnten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie in einen bewohnbaren Zustand gebracht werden. Hier werden wir die Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung intensiv unterstützen, Leerstände in Ortszentren und auf Konversionsliegenschaften entsprechend herzurichten. Dies ist zugleich eine Chance für die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere in strukturschwachen Regionen.“

Da Zuwendungsempfänger der Städtebauförderung immer die Gemeinde ist, die sich mit einem Eigenanteil an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen hat, kommen insbesondere Gebäude im Eigentum der Kommunen in Betracht. Außerdem könnten die Kommunen die Städtebaufördermittel auch an Private weitergeben.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Maßnahmen zur dauerhaften Versorgung mit Wohnraum zusammen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erarbeitet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 19.05.2015