Aktuelles

StMFLH: 30 neue Arbeitsplätze für Obernburg am Main

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Behördenverlagerung ist neben dem Breitbandausbau und der Hochschulinitiative ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik.

„Die Verlagerung von 30 Personen nach Obernburg am Main bedeutet eine nachhaltige Stärkung für die Stadt und den gesamten Landkreis Miltenberg“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Vorstellung des Konzepts zur Behördenverlagerung am Montag (29.6.) in Obernburg a. Main fest.

Die Stadt erhält qualifizierte Arbeitsplätze der Steuerverwaltung vom Finanzamt Nürnberg-Nord. Dieses Team kümmert sich um die komplette steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern.

Die neu einzurichtende Bearbeitungsstelle Obernburg des Finanzamts Nürnberg-Nord hat einen Raumbedarf von rund 850 m² Hauptnutzfläche. Im Rahmen des zentralen Flächenmanagements führt die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) nun eine Markterkundung durch und wird nach Prüfung der geeigneten Unterbringungsalternativen eine Unterbringungsempfehlung abgeben.

Söder: „In Zusammenarbeit mit der Stadt wollen wir eine optimale Lösung für alle Beteiligten finden und Synergieeffekte nutzen.“

2015 beginnt die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren von der Verlagerung von insgesamt mehr als 50 Behörden mit 3.155 Personen. Unterfranken erhält insgesamt 346 Beschäftigte. Die Umsetzung des Staatsziels „gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ erfolgt durch die Heimatstrategie. Neben den Säulen Kommunaler Finanzausgleich, Strukturentwicklung, Breitbandausbau und Nordbayerninitiative ist die Behördenverlagerung ein wichtiges Element. Behördenverlagerungen schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Ausgewählt wurden für die neuen Standorte vorrangig Regionen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Berücksichtigung fanden auch Konversionsgemeinden.

StMFLH, Pressemitteilung v. 29.06.2015