Der Bayerische Landtag hat auf seiner 49. Plenarsitzung am 08.07.2015 o.g. Gesetz beschlossen und dabei dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt. Es wurden die Änderungen beschlossen, die der federführende Ausschuss bzw. der endberatende Ausschuss in der Beschlussempfehlung mit Bericht formuliert hatte (mit einer marginalen und rein redaktionellen Änderung: So war es unter II./3./1./b mit einem beherzten Blick in die Zukunft nunmehr möglich, ein konkretes Datum zu benennen, nämlich den 17.07.2015).
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) Marco2811 – Fotolia.com
Redaktioneller Hinweis
Zum aktuellen Stand bzw. zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Zur Vorgangsmappe des Landtags mit amtlichen Dokumenten und Plenarprotokoll: siehe hier (PDF).