Gesetzgebung

Bayerischer Beamtenbund: Gesetz zur Bezügeanpassung im Bayerischen Landtag – BBB: Bayern ist Spitze bei der Besoldung

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„Damit setzt Bayern bundesweit Maßstäbe!“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zum heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtages verabschiedeten Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung bayerischer Beamter und Versorgungsempfänger.

Rolf Habermann: „Alle Fraktionen haben dem Entwurf einstimmig zugestimmt. Das werten wir als Anerkennung unserer Arbeit – ein Dank an alle Fraktionen!“

Mit dem Gesetz kommt es zu einer bundesweit einmaligen Eins-zu-Eins-Übernahme des Tarifergebnisses, das am 28. März für die Arbeitnehmer des Landes (TV-L) gefunden wurde, auf die verbeamteten Beschäftigten in Bayern.

Im Einzelnen bedeutet dies eine Erhöhung der Bezüge ab dem 01.03.2015 um 2,1 Prozent und ab dem 01.03.2016 um 2,3 Prozent (mindestens 75 Euro). Die Anwärterbezüge erhöhen sich um jeweils 30 Euro. Auch Stellenzulagen, Erschwerniszulagen und Ballungsraumzulage werden ab sofort im Rahmen des Bezügeanpassungsgesetzes dynamisiert. Seit langem eine Forderung des BBB: „Ausdauer zahlt sich aus!“

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 16.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Zum Stand bzw. Gang des Verfahrens inklusive redaktioneller Beiträge und Stellungnahmen vgl. hier.