Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags v. 22.06.2015 wurde am 24.07.2015 veröffentlicht (GVBl. S. 249). Der 16. RÄndStV sieht Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (RFinStV) vor und ist nach seinem Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Vorschrift Art. 1 Nr. 3 am 1. April 2015 in Kraft getreten und wird im Übrigen am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Zum Gang des Verfahrens inklusive redaktioneller Beiträge (gekennzeichnet mit Foto bzw. Abbildung) und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Insbesondere zur parlamentarischen Diskussion vgl. auch die Vorgangsmappe des Landtags (PDF).
Ass. iur. Klaus Kohnen