Gesetzgebung

GVBl (8/2015): Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern verkündet

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Das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern v. 17.07.2015 wurde am 24.07.2015 verkündet (GVBl S. 240). Es tritt im Wesentlichen am 01.08.2015 in Kraft. Die Änderungen des BayBesG treten rückwirkend vom 01.04.2015 an in Kraft. Darüber hinaus ändert das Gesetz auch Vorschriften des BayBG, BayRiG und des LlbG.

  • Zum Gang des Gesetzgebungsverfahrens inklusive redaktioneller Beiträge (gekennzeichnet mit Foto bzw. Abbildung) und ggfls. Stellungnahmen vgl. hier. Insbesondere zur parlamentarischen Diskussion vgl. auch die Vorgangsmappe des Landtags (PDF).

Ass. iur. Klaus Kohnen