Gesetzgebung

StMBW: Bayerisches Kultusministerium zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zeugnisvermerk zur Legasthenie

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Das bayerische Kultusministerium begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die es ermöglicht, weiterhin von der Bewertung von Rechtschreibleistungen bei Legasthenikern abzusehen und dies in einer entsprechenden Zeugnisbemerkung zum Ausdruck zu bringen. Sie stellt einen nachvollziehbaren Ausgleich zwischen der Gewährung von Notenschutz bei Legasthenikern und der Chancengleichheit für alle anderen Schüler her.

Das bayerische Kultusministerium nimmt die heutige Entscheidung nun zum Anlass, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und eine abschließende Entscheidung des Bayerischen Landtags herbeizuführen. Durch das Gesetzgebungsverfahren soll auch formalgesetzlich die schon vom Bayerischen Verwaltungsgericht geforderte Rechtsgrundlage für den geänderten Bewertungsmaßstab und die entsprechende Zeugnisbemerkung bei Legasthenikern geschaffen werden.

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch klar, dass die bisher ausgestellten Zeugnisse weiterhin Bestandskraft haben und aktuelle sowie künftige Zeugnisse bei Inanspruchnahme von Notenschutz bis zu einer Neuregelung übergangsweise auf Grund der bisherigen Regelungen erteilt werden können.

StMBW, Pressemitteilung v. 29.07.2015

Redaktioneller Hinweis: Vgl. zu den Urteilen der Vorinstanz (BayVGH) auch hier.