Gesetzgebung

KOMBA Bayern: Ballungsraumzulage im Verdichtungsraum München

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Erhöhung auch für die Arbeitnehmer im kommunalen Bereich

Die sogenannte Ballungsraumzulage wird nach der Erhöhung im Beamtenbereich auch für die Arbeitnehmer in der Landesverwaltung und im kommunalen Bereich erhöht und künftig dynamisiert.

Nachdem aufgrund der langjährigen Forderungen von BBB und KOMBA-Gewerkschaft in diesem Jahr ab 1. März 2015 erstmals seit 2007 die Ballungsraumzulage für Beamte im „Verdichtungsraum München“ erhöht wurde und in Zukunft dynamisiert wird, ging es darum, diese Verbesserungen auch auf den Tarifbereich zu übertragen.

Der Freistaat Bayern reagierte auf einen Vorstoß des BBB sofort und schloss mit unserer Dachorganisation dbb einen entsprechenden Tarifvertrag für die Arbeitnehmer in der staatlichen Verwaltung.

Forderung der KOMBA-Gewerkschaft nach Übertragung für die Arbeitnehmer der Kommunen erfolgreich

Da der Tarifvertrag mit dem Freistaat Bayern (TV-EL) naturgemäß nur für die Beschäftigten der staatlichen Verwaltung gilt, wandte sich die KOMBA-Gewerkschaft an den Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) mit der Forderung, die bisherige Genehmigung, die Ballungsraumzulage an Beschäftigte im kommunalen Bereich in gleicher Höhe wie für staatliche Arbeitnehmer zu zahlen, auch auf die erhöhten Beiträge auszudehnen. Dieser Forderung ist der KAV inzwischen nachgekommen und hat in einem Sonderrundschreiben vom 13. August 2015 seinen Mitgliedskommunen mitgeteilt, dass sie ab sofort und rückwirkend ab 1. März 2015 die Ballungsraumzulage in gleicher Höhe wie im staatlichen Bereich zahlen können.

Zwei Erhöhungsschritte und Dynamisierung

Die ergänzenden Leistungen wurden nachträglich zum 1. März 2015 um 2,1 Prozent erhöht und steigen ab 1. März 2016 um weitere 2,3 Prozent. Sie nehmen außerdem in prozentualer Höhe und hinsichtlich des Zeitpunkts an zukünftigen Entgeltanpassungen teil. Die Ballungsraumzulage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird ab 1. März 2015 auf 76,58 Euro und ab 1. März 2016 auf 78,34 Euro erhöht. Auszubildende erhalten ab 1. März 2015 38,29 Euro und ab 1. März 2016 39,17 Euro. Die „ergänzende Leistung“ für Kinder beträgt für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende ab 1. März 2015 20,42 Euro und ab 1. März 2016 20,89 Euro.

Gleichbehandlung erreicht

Damit ist nun für alle Beschäftigtengruppen gewährleistet, dass der Preisentwicklung im Verdichtungsraum München auch in der Zukunft Rechnung getragen wird.

KOMBA Bayern, Aktuelles v. 02.10.2015