Gesetzgebung

GVBl (12/2015): Bekanntmachung der Entscheidung des VerfGH vom 25.09.2015 (GlüStV, AGGlüStV, Werberichtlinie)

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Nach Art. 25 Abs. 7 VerfGHG ist eine Entscheidung des VerfGH im GVBl zu veröffentlichen, falls eine Rechtsvorschrift für verfassungswidrig, nichtig oder nur in einer bestimmten Auslegung für verfassungsgemäß erklärt wird.

Hiernach ist die Entscheidung des VerfGH v. 25.09.2015 (Vf. 9-VII-13; Vf. 4-VII-14; Vf. 10-VII-14) im GVBl zu veröffentlichen: GVBl (12/2015) v. 13.10.2015, 376.

Ass. iur. Klaus Kohnen

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