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BVerwG: Aufhebung eines Trinkwasserschutzgebiets

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Sachgebiet: Wasser- und Deichrecht / BVerwG 7 CN 1.14 – Urteil vom 26.11.2015 / Leitsatzentscheidung

Leitsätze:

  1. Ein Zweckverband, der die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung erfüllt, ist als Behörde befugt, einen Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO hinsichtlich einer Verordnung zu stellen, mit der ein in seinem Verbandsgebiet gelegenes Trinkwasserschutzgebiet aufgehoben wird.
  1. Eine Wasserschutzgebietsverordnung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 WHG für deren Erlass nicht mehr vorliegen.
  1. Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot steht der Aufhebung einer Schutzgebietsfestsetzung, deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, nicht entgegen.