Aktuelles

StMFLH: Freistaat hilft strukturschwachen Kommunen mit 116 Millionen Euro – 171 Kommunen erhalten Zuweisungsbescheide

©pixelkorn - stock.adobe.com

Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden.

Ein starkes Signal für die Kommunen. Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2015 ein Rekordvolumen von über acht Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig“, stellte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen gemeinsam mit Staatssekretär Albert Füracker am Freitag (27.11.) in Nürnberg fest.

Nach Oberfranken gehen über 59 Millionen Euro, in die Oberpfalz fast 24 Millionen Euro, nach Unterfranken über 16 Millionen Euro, Niederbayern über 11 Millionen Euro, nach Mittelfranken fast 5 Millionen Euro, nach Schwaben fast 500.000 Euro und nach Oberbayern genau 300.000 Euro (Details vgl. Tabelle anbei).

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 27.11.2015