Gesetzgebung

StMGP: Huml setzt im neuen Jahr auf Digitalisierungs-Schub im Gesundheitswesen – „E-Health-Gesetz“ tritt am 1. Januar in Kraft

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Bayerns Gesundheitsministerin: Vor allem ländliche Regionen profitieren

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erwartet im neuen Jahr einen wichtigen Digitalisierungs-Schub für die medizinische Versorgung insbesondere auf dem Land. Huml verwies am Mittwoch darauf, dass am 1. Januar 2016 das sogenannte E-Health-Gesetz des Bundes in Kraft tritt.

Sie betonte: „Das Gesetz zielt auf eine schnellere digitale Vernetzung im Gesundheitswesen ab – unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Ich bin mir sicher, dass dadurch auch die hochwertige und flächendeckende Versorgung in Bayern weiter verbessert wird. Ganz besonders werden die ländlichen Regionen im Freistaat von den Möglichkeiten der Telemedizin profitieren.“

Die Ministerin fügte hinzu: „Bayern hat sich stets dafür eingesetzt, dass künftig telemedizinische Leistungen wie beispielsweise Videosprechstunden angemessen vergütet werden. Dieses Angebot ist insbesondere auf dem Land ein Vorteil, denn so können lange Anfahrtswege vermieden werden.“

Huml unterstrich zugleich: „Die Telemedizin ersetzt jedoch nicht das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist gerade auch für den medizinischen Erfolg einer Behandlung unabdingbar.“

Das „E-Health-Gesetz“ sieht in den kommenden Jahren mehrere Neuerungen vor. So soll unter anderem ein elektronischer Abgleich persönlicher Daten der Versicherten als Zusatzanwendung der elektronischen Gesundheitskarte eingeführt werden. Außerdem sollen auf Wunsch der Versicherten ein Notfalldatensatz hinterlegt und eine elektronische Patientenakte angelegt werden können. Auch einen Medikationsplan soll es geben, um die Therapiesicherheit für Patienten zu verbessern.

Die Ministerin ergänzte: „Bayern hat die besondere Bedeutung der Telemedizin schon frühzeitig erkannt und die Türen für eine moderne Gesundheitsversorgung geöffnet. Beispielhaft stehen dafür unsere Netzwerke zur Schlaganfallversorgung, die auch weit über die Grenzen des Freistaats bekannt sind. Diese stellen flächendeckend in ganz Bayern eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Schlaganfallversorgung sicher.“

StMGP, Pressemitteilung v. 30.12.2015