Gesetzgebung

Staatskanzlei: Asylpaket II – Innenminister Joachim Herrmann fordert Rückkehr zur vollständigen Einzelfallprüfung auch bei syrischen Flüchtlingen / Aussetzen des Familiennachzugs notwendig

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Innenminister Joachim Herrmann hat im Ministerrat heute über den Umsetzungsstand der im Bund vereinbarten Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms („Asylpaket II“) informiert.

In diesem Zusammenhang forderte Herrmann noch weitergehende Maßnahmen:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss vollständig zu mündlichen Anhörungen mit Einzelfallprüfung zurückkehren. Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge sind regelmäßig nicht individuell politisch verfolgt. Ihnen darf deshalb grundsätzlich nur noch sogenannter subsidiärer Schutz zuerkannt werden für die Zeit, in der ihnen im Herkunftsland ernsthafter Schaden wie etwa eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens droht.“

Herrmann bedauerte, dass außer Bayern derzeit kein anderes Land in Deutschland bereit sei, besondere Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten wie in Manching oder Bamberg zu schaffen.

Herrmann: „Die Errichtung unserer Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen in Manching und Bamberg hat Wirkung gezeigt. So ist es uns gelungen, die Zuwanderung aus sicheren Herkunftsstaaten, von Menschen zum Beispiel aus dem Westbalkan, die keinerlei Bleibeperspektive bei uns haben, deutlich zu reduzieren.“

Der Innenminister forderte deshalb, endlich auch in anderen Bundesländern besondere Aufnahmeeinrichtungen zur Pflicht zu machen und darüber hinaus den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten zu erweitern.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 12.01.2016