Sozialministerin Emilia Müller: „Gestaltungsspielräume für angemessene Versorgung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in der Jugendhilfe nutzen / Standards und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zur Entlastung der Kommunen anpassen / Jugendhilfe kein Ausfallbürge für Sozialsystem“
Sozialministerin Emilia Müller hat in der heutigen Ministerratssitzung ihre Pläne zur weiteren Entlastung der Kommunen bei der Versorgung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge vorgestellt:
Der Zugang von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist weiterhin hoch, auch wenn die bayerischen Kommunen durch die bundesweite Verteilung bei Neuzugängen nun sukzessive entlastet werden. Unsere Kommunen stehen weiterhin vor einer großen Herausforderung, denn die unbegleiteten Minderjährigen müssen nach den Vorgaben der Jugendhilfe untergebracht werden. Wir wollen deshalb im Dialog mit Bund, Ländern und den auf Landesebene beteiligten Institutionen die Standards und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bedarfsgerecht anpassen. Nur so können wir auch künftig eine nachhaltige Versorgungsstruktur für alle neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen sicherstellen.“
Unbegleitete Minderjährige zeichnen sich in der Regel durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung aus. Sie benötigen daher meist nur eine Grundversorgung, die dann bei besonderem Jugendhilfebedarf durch intensivere Betreuungsangebote ergänzt werden muss.
Hierfür werden wir die Leistungserbringung der Jugendhilfe weiter flexibilisieren und das Jugendhilfeangebot vor Ort anpassen“, so die Ministerin.
Die Grundlagen für die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote werden derzeit im „Forum unbegleitete Minderjährige“ (For.UM), dem institutionalisierten gemeinsamen Dialog auf Landesebene mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und weiteren relevanten Kooperationspartnern, erörtert.
Ministerin Müller appellierte weiter an alle übrigen Akteure, sich gemeinsam mit Freistaat und Kommunen für die Integration der unbegleiteten Minderjährigen einzusetzen:
Die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb erstattet der Freistaat seinen Kommunen auch seit November 2015 die Kosten für die Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen. Dennoch kann und darf Kommunale Jugendhilfe kein Ausfallbürge für andere Unterstützungssysteme sein. Auch beim Thema Integration der unbegleiteten Minderjährigen müssen alle ihren Beitrag leisten. Ich denke hier beispielsweise an die Arbeitsverwaltung mit der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung, Sprachförderung und die Versorgung mit Wohnraum.“
Den Bemühungen um eine Weiterentwicklung der Standards für die Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen sind jedoch durch Bundesrecht Grenzen gesetzt. Erforderlich ist es, dass jedes Bundesland selbst angemessene Standards festlegen kann.
Gemeinsam mit den Ländern streben wir deshalb auch bundesgesetzliche Änderungen an, mit denen die Gestaltungsspielräume für Länder und Kommunen entsprechend erweitert werden“, so Müller abschließend.
Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.01.2016