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BayVGH: Gewidmete Straßenflächen als Anknüpfungspunkt für naturschutzrechtliche oder auch waldrechtliche Schutztatbestände

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht; Naturschutzrecht / BayVGH, Urt. v. 13.01.2016 – 8 B 15.522 / Weitere Schlagworte: Schleichende Verlagerung; Erschliessung; Unanfechtbarkeit; Überbau; Folgenbeseitigung; Bestandsverzeichnis; Sanierungsmaßnahme; Gemarkung; Verjährung / Landesrechtliche Normen: BV, BayStrWG, BayNatSchG

Leitsatz:

Eine gewidmete Straßenfläche, die aber wegen (schleichender) Verlagerung der Straßenfläche nicht befestigt ist, kann nicht Anknüpfungspunkt für naturschutzrechtliche oder auch waldrechtliche Schutztatbestände sein.

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