Sachgebiet: Hochschulrecht / BayVGH 7 BV 15.1233 – Urteil v. 21.01.2016 / Landesrechtliche Normen: JAPO
Leitsatz:
Die Bewertung einer Aufgabe der Ersten juristischen Staatsprüfung mit „ungenügend“ (0 Punkte) ist auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn der Prüfungsteilnehmer während der Prüfung ohne sich dessen bewusst zu sein im Besitz einer nicht als Hilfsmittel zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung war, die der Bearbeitung der konkreten Aufgabe nicht förderlich sein konnte.
- Zum Volltext
- Zur Rechtsentwicklung im Hochschulrecht
- Zu den jünsten Änderungen der JAPO siehe auch:
Dr. Gunnar Groh (StMJ, LJPA), Änderungen der JAPO – Brevier für Studierende und Referendare