Gesetzgebung

BFH: Landesärztekammer im Bereich “externe Qualitätssicherung Krankenhaus” nicht unternehmerisch tätig

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Sachgebiet: Steuerrecht (Sozialrecht) / BFH XI R 26/13 – Urteil vom 10.02.2016 / Leitsatzentscheidung

Leitsatz:

Eine Landesärztekammer ist als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der sog. “externen Qualitätssicherung Krankenhaus” nicht unternehmerisch tätig, wenn sie insoweit auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt und ihre Behandlung als Nichtunternehmerin nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.

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