Gesetzgebung

Landtag: Petitionsausschuss – Abgeordnete disktutieren über Änderungen des Petitionsgesetzes

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Über zwei Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und den FREIEN WÄHLERN haben sich jetzt die Mitglieder des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden ausgetauscht. Den Grünen ging es vor allem darum, die Möglichkeit zur sogenannten öffentlichen Petition im Bayerischen Petitionsgesetz zu verankern. Die FREIEN WÄHLER wollten einen Bürgerbeauftragten im Freistaat einführen. Beide Anträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Zuvor hatten die Abgeordneten lebhaft debattiert.

Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, seiner Fraktion gehe es vor allem um mehr Transparenz und Beteiligung. Deshalb solle das Petitionsrecht ausgeweitet werden durch die öffentliche Petition, die auf der Landtags-Website veröffentlicht werden soll mit der Möglichkeit, Unterstützer zu finden. Ab einem Quorum von 12.000 Unterschriften erhalte der Petent Rederecht im Ausschuss sowie das Recht auf eine Sachverständigenanhörung und Ortsbesichtigung. Außerdem müsse sich die Vollversammlung des Landtags dann mit dem Thema befassen.

12.000 Unterschriften sind kein Pappenstiel“, sagte Stümpfig, die Hürde liege damit hoch genug.

Ausschussvorsitzende Sylvia Stierstorfer (CSU) entgegnete, das bayerische Petitionsrecht sei vorbildlich und habe in Deutschland Modellcharakter. Im Rahmen von zahlreichen Terminen außer Haus machten sich die Abgeordneten ein Bild von der Situation vor Ort und würden im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern einen gemeinsamen Lösungsansatz entwickeln. Die Ausschussvorsitzende hob hervor, dass der Petitionsausschuss wie auch alle anderen Ausschüsse im Bayerischen Landtag öffentlich tagen – im Gegensatz etwa zum Bundestag oder zu anderen Landesparlamenten. Dabei, so Stierstorfer, sei es fast immer der Fall, dass dem Petenten in der Sitzung das Rederecht eingeräumt werde. Außerdem könne jeder Abgeordnete als Berichterstatter seinen Fall vor das Plenum des Bayerischen Landtags bringen. Die Ausschussvorsitzende warnte davor, manche Petition online zu diskutieren und andere nicht. Dies sei ein falsches Signal.

Jede Petition soll gleichwertig behandelt werden“, plädierte sie.

Dr. Christoph Rabenstein (SPD) kündigte an, den Antrag der Grünen zu unterstützen:

Gutes kann man allerdings immer verbessern.“

Dem schloss sich auch Benno Zierer (FREIE WÄHLER) an. Karl Straub (CSU) hingegen befürchtete, die Vorschläge der Grünen würden die Bürger eher verwirren als für mehr Beteiligung sorgen:

Die Leute glauben ja jetzt schon häufig, dass man eine bestimmte Zahl von Unterschriften braucht, um eine Petition einreichen zu dürfen. Und das ist falsch. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann bei uns im Landtag ganz allein eine Petition einreichen.“

Im übrigen wandte sich Straub gegen ein von Bündnis 90/Die Grünen gefordertes öffentliches Diskussionsforum auf der Landtagswebsite. Wer die Sozialen Medien verfolge, kenne die Gefahren solcher Diskussionen, „die man dann genau überwachen muss mit erheblichem Personalaufwand“.

Den Vorschlag der FREIEN WÄHLER, eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten in Bayern einzuführen, begründete Benno Zierer: Ein solcher Amtsträger mit einem entsprechenden Personalapparat könne die Mitglieder des Petitionsausschusses entlasten, die sich teils länger als 18 Monate mit ihren Fällen beschäftigen müssten. Die Petenten hätten so die Gewissheit, dass eine unabhängige Instanz ihren Fall unter Kontrolle habe; sie seien weniger abhängig davon, wieviel Mühe sich der einzelne Berichterstatter gebe.

Zierers Ausführungen stießen bei allen anderen Fraktionen auf Widerstand. Gerade der Umstand, dass Abgeordnete mit Ortskenntnis sich der Fälle annähmen und keine zentrale Verwaltung, sei die große Stärke des bayerischen Petitonsrechts, unterstrich Sylvia Stierstorfer. Ein Bürgerbeauftragter würde eine unnötige Doppelstruktur einführen:

Denn am Ende entscheidet doch wieder nur der Petitionsausschuss und nicht der Bürgerbeauftragte. Abgeordnete haben eine viel stärkere rechtliche Stellung.“

Stierstorfer bezweifelte, ob Bayern bei zwölf Millionen Einwohnern mit einem Beauftragten auskomme, wenn Rheinland-Pfalz bei vier Millionen Einwohnern einen Bürgerbeauftragten habe mit allein 19 Mitarbeitern.

Was würde das alles wohl in Bayern kosten?“, fragte Stierstorfer.

Petitionen als Seismograph

Dr. Christoph Rabenstein (SPD) wandte auch sich gegen den Vorschlag der FREIEN WÄHLER, die Petitionen nur noch zentral im Petitionsausschuss zu behandeln und nicht mehr in den anderen Fachaussschüssen.

Was die FREIEN WÄHLER mit diesem Gesetzentwurf einbringen, ist ein Paradigmenwechsel. Das wäre ein ganz neues System. Wir Sozialdemokraten wollen aber an der jetzigen Philosophie festhalten.“

Auch Martin Stümpfig (Bündnis 90/Die Grünen) warnte davor, den Abstand zwischen Petenten und Abgeordneten durch einen Bürgerbeauftragten zu vergrößern:

Die Petitionen sind für uns ein Seismograph, was schief läuft im Freistaat. Es ist besser, wenn wir Abgeordnete den direkten Kontakt zum Bürger behalten und die Bürger spüren, dass sie sich mit ihren Anliegen direkt an uns wenden können.“

Niemand müsse Sorge haben, dass sich Landtagsabgeordnete nicht sorgfältig mit den Anliegen der Petenten auseinandersetzen, ergänzte Karl Straub.

Jeder Landtagsabgeordnete ist eben in Bayern ein kleiner Bürgerbeauftragter“, schloss Ausschussvorsitzende Sylvia Stierstorfer die Debatte.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 09.03.2016 (von Jan Dermietzel)

Redaktioneller Hinweis

Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes, LT-Drs. 17/424 v. 23.01.2014 findet sich hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).

Der Gesetzentwurf der Freien Wähler für ein Gesetz über die Behandlung von Petitionen nach Art. 115 der Verfassung sowie über den Bürgerbeauftragten oder die Bürgerbeauftragte des Freistaats Bayern (Bayerisches Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz), LT-Drs. 17/8524 v. 20.10.2015 findet sich hier (Vorgangsmappe des Landtags, PDF).